Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eine Frage und würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort kennt. Wir haben unser Darlehen das Haus für 15 Jahre genommen. Am Anfang haben wir 2% getilgt, im Moment sind es jedoch 5% und dazu 5% Sondertilgung. Ich habe ausgerechnet, dass wir bereits mit dieser Zahlungsweise 5+5% nach 8 Jahren fertig sind. Wir haben mit der Bank also folgendes ausgemacht: 15 Jahre fest, Tilgungssatz können wir ändern zwischen 1-5% und Sondertilgung jährlich 5%. Wenn wir es also ausnutzen und so weiter zahlen, sind wir nach 8 Jahren fertig. Müssen wir dann Vorfälligkeitsentschädigung zahlen? Wenn ja, wie berechnet sich diese? Da wir nach 10 Jahren (gesetzlich) mit 6 Monaten Kündigungszeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können, würde mich es interessieren, ob wir noch viel nach 8 Jahren dazu zahlen müssen oder ob wir dann lieber weniger tilgen und erst nach 10 Jahren sind wir dann fertig.
Mitglied inaktiv
Diese Frage hat nichts mit "Rund-ums-Baby" zu tun..... Wende Dich am Besten an Deine Bank!
Mitglied inaktiv
da ist ja jemand empfindlich:-( Darf ich hier nicht allgemeine Sachen fragen?
Mitglied inaktiv
Hi, nein, es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an, wenn ihr im Rahmen der vereinbarten Bedingungen tilgt. Die 15 Jahre fest betreffen nur den Zinssatz, der euch für diese Zeit garantiert ist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur dann an, wenn das Geld außerplanmäßig eher zurückgezahlt oder der Kredit gar nicht zur Auszahlung kommt. Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv
Weder bin ich "empfindlich" noch "darfst" Du hier nicht allgemeine Sachen fragen, nur: die Forumsleiterin wird Dir auf eine derartige Frage keine Antwort geben.
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für deine Antwort. Es freut mich sehr, dass sich jemand gefunden hat, der die Antwort kennt. DANKE!!!!!!
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