silvana Mama
Hallo unser sohn ist jetzt 3monate und ein paar Tage Ich habe immomend noch das alleinige sorgerecht Aber mein verlobter hätte gerne auch was zu sagen er möchte Das gemeinsame sorgerecht beantragen aber alle raten mir das ich es nicht tun soll weil sie angst haben das er mir später wenn ich das mache kann er mir den kleinen einfach so weg nehmen meine Pflege Mutter ist meine gesetzliche betreuerin und sie ist auch dahegen dasbich das sorgerecht abgebe jetzt möchte mein freund sich beraten lassen von einem Anwalt damit er das durch bekommt ich möchte ja das er es auch bekommt aber alle sagen nein wir wohnen auch nicht zusammen er wohnt noch bei seinen Eltern und ich auch und unsere Mütter haben immomend streit das nervt voll kp was ich da machen kann ich hoffe sie können mir helfen
Hallo, wenn er es beantragt, wird es im Normalfall bekommen. Liebe Grüße NB
Colien07022004
Ja natürlich hat er ein Recht drauf und wird es auch bekommen. Er ist dein Verlobter und du willst das nicht? Dann wird aus euch keine vernünftige Familie werden. Die Mutter hat nicht mehr Rechte als der Vater und durch die deutliche Stärkung der Väterrechte, gibt es heute keine Hürde mehr für Väter, die sich kümmern wollen. .lg
Sternenschnuppe
Wie alt seid ihr denn? Er kann es problemlos einklagen. Ob das eine Besis für eine Ehe ist bezweifel ich aber. An seiner Stelle würde ich keine Frau heiraten wollen, die auch nur überlegt mir die Rechte am gemeinsamen Kind vorzuenthalten.
Linanad
Ich erinnere mich an dich, du hast mal bei Frau Höfel gepostet http://www.rund-ums-baby.de/hebamme/uebernachten-bei-Schwiegereltern-2wochen-altes-baby_147051.htm du hast damals offen gelassen, warum du mit 24 Jahren eine Betreuerin bzw. Pflegemutter hast. Solltest du z. B. entmündigt sein oder ähnliches (nicht böse gemeint, aber ich kenne ja deine Vergangenheit nicht), hat das hier eventuell Relevanz...?
Mitglied inaktiv
Klar ist Oma dagegen. Wenn es einen leiblichen Vater gibt, der das gemeinsame Sorgerecht beantragt, kann er ja unter Umständen Oma´s "Rechte" beschneiden. Wobei er es sicherlich bekommen wird, kein Richter wird es ihm unter normalen Umständen verwehren. Fraglich ist lediglich, wenn die Kindsmutter eh einen Betreuer hat, in wie weit hat sie dann überhaupt noch das Sorgerecht für das Kind. Alleine deshalb wird ein Richter wohl diese Lösung eher begrüssen. Und wegnehmen kann der Vater das Kind eh nicht so einfach. Da muss es schwerwiegende Gründe für geben. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet nur, das man in Zukunft alles wirklich relevante eben gemeinsam entscheidet - etwas was eine Selbstverständlichkeit innerhalb einer Beziehung sein sollte.
silvana Mama
hey ja er kann das gemeinsame sorgerecht ja bekommen aber ich verstehe nicht warum er damit immomend so stresst es bleibt alles wie es immomend ist nur das er was schriftliches hat er kann es ruhig bekommen aber erst wenn wir zusammen gezogen sind und immomend wohnen wir beide bei unseren eltern und ich will wenn dann erstmal alleine wohnen um zu sehen ob es klappt ausserdem hab ich immomend nicht das geld für ne wohnung und mein verlobter auch nicht kann er wohngeld beantragen ?? kennt sich da jemand mit aus ?????
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