Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Harzt 4

Frage: Harzt 4

anonym12

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Hallo, nun habe ich selber mal eine Frage. Wird die 15 jährige Tochter bei Hartz 4 mit angerechnet. Ich sehe da nicht durch Mein Mann bekommt 1856 € Ich nur Kg und UH 954 € Und Tochter ausbildungsgeld 770 € Der jüngste ist 5 und unsere Miete beträgt 1500 € warm, Vielleicht kann mir jemand helfen, ob ich da noch bekommen würde oder nicht. Habe da keinen durchblick Lieben dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, alle Familienmitglieder zählen. Lassen Sie es doch mal durch einen der zahlreichen Hartz IV Rechner laufen. Liebe Grüße NB


misses-cat

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Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft und natürlich wird eure Tochter voll mit eingerechnet


anonym12

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Ok danke. Also wenn ich alles zusammen rechne , Kommen wir auf 3520€ - 1500 € miete macht 2020 € rest Und somit kein anspruch mehr, Richtig ? Lg


Mitglied inaktiv

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Ich denke mit einem Familieneinkommen von weit mehr als 3000 Euro bei vier Personen ist aufstockendes Harz 4 nicht möglich. Für Euro nicht gerade günstige Miete wird der Staat nicht aufkommen. Jeckyll


anonym12

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Ich habe gar kein einkommen, nur das kindergeld und den Unterhalt meiner kinder


kati1976

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Wie schon geschrieben wurde ,seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Das ganze Geld was reinkommt wird zusammen gerechnet und KG und UHV zählen als Einkommen. Es ist ja auch nicht wenig was ihr habt.


misses-cat

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Ich würde sagen wenn dann Wohngeld versuchen zu beantragen.


cube

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Momentan bekommst du Krankengeld, aber das ermittelt sich ja nach deinem gehakt. Klar ist KG weniger, aber doch nicht soviel, dass es plötzlich gar nicht mehr reicht? Und die große Macht ja mit 15? Wohl noch nicht lange eine Ausbildung. Wie habt ihr das denn gemacht, bevor eure Tochter noch 770 Euro mit eingebracht hat? Irgendwie verstehe ich nicht, warum ihr jetzt plötzlich so viel zu wenig habt, das ihr Sozialleistungen beanspruchen müsst.


Felica

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Also mit über 3000 € Einkommen kann kaum eine Bedürftigkeit vorliegen. Für eure eher hohe Miete kann das Amt ja nichts. Wenn ihr also nicht gerade in einer Stadt lebt wo so hohe Mieten normal sind, dürfte das euer persönliches Pech sein. Solltet ihr doch in so einen hochpreisigen Mietbereich leben, schaut wie der Mietspiegel dort ist und ob ihr über den evtl Einspruch erheben könnt. Ansonsten bleibt nur der Weg Wohngeld oder umziehen. 1500 € Miete ist schon wirklich ein Wort zum Sonntag, dafür bekommt man hier schon gehobene Ausstattung und da gilt dann eh das ihr dort raus müsst. Den mehr wie 90qm stehen euch zu 4 nicht zu. Darüber hinaus müsst ihr schon genaue Begründungen haben warum das Amt da zahlen soll.


Mitglied inaktiv

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Also... Je nach Mietspiegel und ob eure Kaltmiete OHNE NK und HK angemessen ist, könnte es sein, dass euch was zusteht. Glaube ich jedoch nicht. Wie hoch die Nettokaltmiete sein darf, kannst du ergoogeln. Einfach KDU + Kreis eingeben, dann müsstest du eine Art Liste bekommen. Auch das Ausbildungsgeld deiner Tochter wird mitangrechnet. Hier bei uns(Schleswig-Holstein) wäre es ausreichend und es würde evtl. Wohngeld zustehen. Im Netz kann man ALG2 Rechner(u.a. bei Biallo) finden und dort schauen, ob einem ALG2 zusteht. Dort kann man auch schauen, ob es evtl. Wohngeld und/oder Kinderzuschlag gibt. Alg2 schliesst allerdings Wohngeld und Kinderzuschlag aus! Diese Rechner sind nicht 100%, bieten jedoch eine recht gute Richtlinie.


anonym12

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Da hatten wir beide noch arbeit, ich habe meine verloren Somit fehlt ein ganzes gehalt


anonym12

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Wir sind zu 5 in ein Haus gezogen Nun ist spontan der sohn wieder zur mitter zurück Und och habe seit November keine.arbeit mehr, somit fehlt ein ganzes gehalt


Lewanna

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Aber dann müsstest du doch erstmal ALG 1 bekommen und kein Harz 4, oder? LG


anonym12

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Nein, war nur 11 Monate in der Firma beschäftigt


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