Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hartz4

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hartz4

Mitglied inaktiv

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Hallo, vielleicht können sie mir ja weiter helfen..... also mein Freund befindet sich noch in Ausbildung! er bekommt Lehrgeld, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld. Dadurch entsteht ein Überhang von x Euro was auf mein ALG2 angerechnet und abgezogen wird! wäre ja alles verständlich, ABER er wird aus unserer Bedarfsgemeinschaft laut Bescheid ausgeschlossen! warum rechnen sie mir dann trotzdem sein Geld an obwohl er den Berechnungen zufolge ausgeschlossen ist? es steht im Berechnungsbogen überall 0 Euro bei ihm und bei mir dann Einkommen x Euro! Könnte es sein das der Bescheid fehlerhaft ist und würde sich ein Widerspruch lohnen? Lg Nicole


Mitglied inaktiv

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Ausgeschlossen wird er deshalb, weil er mit seinem Einkommen für sich sorgen kann. Er für sich gesehen, braucht keine Transfergelder, also 0 Euro. Aber: Er muss dich mitversorgen und für deinen Unterhalt einstehen, so gut er eben kann. Und das entspricht dem Betrag X auf deinem Bescheid. Ein Widerspruch ist also zwecklos, der Bescheid korrekt. LG


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