Mitglied inaktiv
hallo, nun muss ich leider wegen der Trennung H4 beantragen. Sobald mein Kind im Kiga ist gehe ich wieder arbeiten (mein Arbeitsplatz ist sicher,ebenso die Betreuung also absehbar) und kann vollkommen unabhängig vom Staat leben. Obwohl es absehbar ist und ein gesicherter Arbeitsplatz vorhanden muss ich jetzt wohl meine LV kündigen (sie hat nicht diese Klausel drin mit ausschließlich Rentenopiton, also kann zurückgekauft werden obwohl sie bis 2045 berechnet ist). Ich zahle dort seit 11 J. ein und sie läuft geplant noch 35 Jahre. Zusätzlich gibt es einen Sparvertrag über 1500 Euro (wo ich ohne Verlust auch nicht rauskomme da gerade erst begonnen und soll ja nach 2 J auch weiterlaufen) und ca. 3500 Euro Rücklagen. Es ist alles absehbar. ISt es wirklich so dass ich für diese kurze Zeit die Ersparnisse opfern muss. Wenn ich bei der LV 10% verlust habe wird diese dann gar nicht berechnet oder sagen die dann verwerten sie das andere? Ich habe auf so viel verzichtet für diese Altersvorsorge (das ist die einzige die ich habe,Verwertungsausschluß will ich nicht einschreiben) und die Rücklagen für mein Kind geschaffen und nun sowas. Wenn die LV gar nicht gezählt wird komme ich eh nicht an die Vermögensgrenze an. Weiß das jemand ob sie gezählt wird oder ganz rausfällt bei diesen 10% Verlust. Wie wollen diese das berechnen auf dem Auszug steht nur Rückkaufwert? LG
Hallo, rechnen Sie doch mal: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Sozialhilferechner.php?openmenue=26&opensub=653 Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Danke für den Link, aber der Anspruch an sich steht ausser Frage, es wäre aufstockend, keine 200 Euro im Monat das haben wir bereits ausgerechnet. Nun bin ich aber das Blatt Vermögen am ausfüllen und da ist immer noch die Frage der Lebensversicherung ob diese berücksichtigt wird bei o.g. Laufzeit der Versicherung ohne Verwertungsausschluß oder nicht. LG
Mitglied inaktiv
desweiteren ist die LV schon älter,heißt also steuerfrei, würde ich wenn ich weider arbeite eine neue anshcließen müssen müsste ich 1.Steuern zahlen und 2.höhere Abträge leisten bei niedrigerer Rente.
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