Inni77
Sehr geehrte Frau Bader, Vor einigen Monaten habe ich vom Arzt krankenymmastik für mein kind verschrieben bekommen. Diese wurde von einer Physiotherapeutin, die mir vom Arzt auch noch empfohlen wurde, durchgeführt. Nun hat sich im Nachhinein gezeigt, das die durchgeführte Therapie laienhaft gesprochen nur halbherzig und halpprofessionell durchgeführt wurden. So wurden Symptome auf die ich mehrmals hingewiesen habe, schlichtweg nicht behandelt. Das ist jetzt einfach ärgerlich, da mein Kind nun älter ist und das fenster wo man schnell und gezielt gute Physiotherapeutische Entwicklungsreize hätte setzten können nun fast geschlossen ist. Als privatpatient kann ich mich leider nicht an die krankenkasse wenden, da der Zahlungsanspruch ja gegen mich gilt. Aufgrund der dargestellten situation sehe ich aber auch nicht ein, die entsprechende zahlung zu tätigen zumindest nicht im vollen umfang. Daher meine fragen an sie: 1. Kann ich die zahlung mit Hinweis auf einen möglichen Behandlungsfehler eigenständig kürzen? Bzw. Muss ich überhaupt Zahlen, als privater muss man ja auch nicht nach jeder Behandlung eine Unterschrift leisten. 2.Welche rechte hat mein Kind hier als Patient? An welche "Kammer" kann eine entsprechende Beschwerde verfasst werden? Die physios sind ja anders organisiert als die Ärzte. Vielen dank !
Hallo, Sie werden das ganz schwer beweisen können. Aufsichtsbehörde ist das Gesundheitsamt Liebe Grüsse, NB
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