Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Handgelenk bei Kindergeburtstag gebrochen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Handgelenk bei Kindergeburtstag gebrochen

Rici123

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Guten Tag, meine 12- jährige Tochter war auf einen Geburtstag mit Übernachtungsparty und vorherigem Besuch zum Schlittschuh Laufen eingeladen. Als ich am nächsten Morgen zum abholen gekommen bin, hat mir die Mutter mitgeteilt, dass meine Tochter hingefallen sei, aber meinte, dass es nicht so schlimm ist. Sie hätte dann Arnika Globuli gegeben und einen Verband mit Salbe dran gemacht. Wir waren dann direkt in der Notaufnahme... Diagnose: Wulstfraktur des distalen Radius, mögliche Fraktur des PSU. Da die Mutter oder eine andere erwachsene Person während des Besuchs in der Eishalle nicht vor Ort war, sondern die Kinder nur hingebracht und wieder geholt wurden, die Mutter auch die Info hatte, dass es das 1. Mal auf dem Eis ist... 1. Hat sie ihre Aufsichtspflicht verletzt? 2. Hätte die Mutter uns nicht bereits abends informieren müssen? Wie reagiere ich denn nun richtig? Einfach so akzeptieren? Ganz fein ist das ja nicht gelaufen. Danke für Ihre Unterstützung. Freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Bei 12 jährigen sehe ich das nicht - wir hatten aber die gleiche Situation und sind als Eltern beide mit (und sogar noch ein Helikopter-Vater). 2. Die Mutter hat die Situation falsch eingeschätzt, das ist ärgerlich aber nicht zu ändern.Augenscheinlich ist ja dadurch kein Schaden eingetreten. Mir ist jetzt nicht so ganz klar, was Sie rechtlich unternehmen wollen. Liebe Grüße NB


BlueJasmine

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Der Mutter des Geburtstagskindes mitteilen, dass ein Bruch vorliegt und dass du gerne früher informiert worden wärst. Punkt. Deine Tochter schien ja keine sonderlichen Schmerzen zu haben. Sonst wäre die andere Mutter ja nicht davon ausgegangen, dass es nicht schlimm ist. Womöglich hat sie deine Tochter sogar gefragt, ob sie nach Hause möchte und deine Tochter hat das verneint? Mit 12 Jahren ist ein Kind ja durchaus in der Lage, zu kommunizieren, ob ihm etwas sehr weh tut, es ihm schlecht geht, es nach Hause will etc. Ich denke, wenn deine Tochter sich entsprechend verhalten hätte, hätte die andere Mutter dich auch früher kontaktiert. Ich finde es befremdlich, dass du hier nach einer rechtlichen Einschätzung fragst. Wofür? Möchtest du die Mutter rechtlich belangen? Schadensersatz einklagen? Oder was ist die Intention? Denn ja, die Kinder hätten beaufsichtigt werden müssen (ich bezweifle jedoch, dass das den Sturz deiner Tochter verhindert hätte) und ja, du könntest deswegen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz klagen (Ausgang offen). Aber wenn du das tust, kannst du dir sicher sein, dass deine Tochter das ausbaden darf. So etwas wird die Runde machen. Möglicherweise wird sie nicht mehr irgendwohin eingeladen. Vielleicht verliert sie sogar Freunde, weil ihre Eltern die Eltern der Freunde verklagt haben. Die Konsequenzen sollten dir bewusst sein, wenn du den Unfall (!) rechtlich angehen willst.


Neverland

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Es sind 12jährige Fast-Teens. Selbst der Gesetzgeber meint, das dann keine Aufsicht mehr nötig ist - wenn zB krank. Insofern, was hätte es geändert wenn da ein Babysitter dabei gewesen wäre? Wegen Bruch, so übel es ist, das die Kinder kaum Schmerzen verspüren kommt nicht mal so selten vor. Ich war mit meinen kindern schon mehrmals nach Stürzen in der Notaufnahme. Aussage dort, der schmerzlevel sagt null aus. Sie haben ständig Fälle wo die Kinder am lachen sind, spielen und im Röntgengerät zeigt sich dann ein feiner Haarriss. Und andere welche laut schreien, wo es lediglich eine Prellung ist. Insofern, die Mutter hat erst einmal das gemacht was wohl jeder von uns bei seinem.kind gemacht hätte, Erstversorgung. Dann beobachten. Es wäre besser gewesen sie hätte direkt Rücksprache mit euch gehalten- das ist doof gelaufen. Aber nur das. Bitte stelle dir due frage, was hättest du gemacht wenn sie angerufen hätte. Wärst du sofort losgefahren, ins KH. Oder hättest du nicht auch erst einmal abgewartet. Juristisch würde ich da null machen Unfälle passieren. Es ist lediglich ein Bruch - der verheilt. Deshalb gute Besserung an deine Tochter und genießt besser den 1.ten Advent.


Itzy

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Eine Aufsichrspflichtverletzung bei einer 12.Jährigen in einer Eishalle sehe ich nicht. Die dürfen da alleine rein. Zumal es (angestellte) Aufsichtspersonen gibt. Das was ich als Mutter nicht abkann und nicht mache, ist irgendwas ins Kind rein (und sei es nur Globuli), oder was drauf mache, außer Kühlpack. Da hätte ich kurz Rücksprache mit der Mutter des verletzten Kindes gehalten. Tatsächlich kann ein Bruch wenig wehtun, und eine Prellung irre Schmerzen verursachen. Solange dein Kind nicht selbst gesagt hat, "bis hierher und nicht weiter", einen fitten Eindruck, und nicht eine offensichtlich "über Bagatellverletzung" vorgelegen hat, hätte ich auch nur gekühlt und gut wäre es gewesen.


Tini_79

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Kinder und Jugendlich dürfen hier ab 10 Jahre allein ins Schwimmbad, beim Eislaufen weiß ich es nicht, gehe aber davon aus, dass 12jährige das allein dürfen? Davon ab hätte ja auch eine Anwesenheit den Sturz nicht verhindert. Sicher im NACHHINEIN beurteilt alles doof gelaufen. Aber: mein Kind hat sich in meinem Beisein den Arm gebrochen (Speiche) - wir waren erst am Folgetag beim Arzt, weil wir es falsch eingeschätzt haben. Später mit Gipsschiene nochmal vom Bett gefallen, kurz geweint, alles wieder gut. Nachkontrolle des ursprünglichen Bruchs nach zwei Wochen: verschoben und bereits leicht verwachsen! OP mit ermeutem Bruch und Versteifungsdraht war die Folge. Also: nachher ist man immer schlauer.


User-1736455377

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Sowas passiert selbst bei bester Betreuung/Aufsicht.Hätte auch bei euch passieren können. Etwas anderes wäre es für mich nur, wenn deine Tochter eigentlich dauerhaft Schmerzen hatte und/oder auch nach hause wollte und du nicht informierst worden wärest. Hat sie aber gesagt, alles ok und wollte bleiben ... dann sehe ich nicht, dass die Mutter etwas falsch gemacht hat. Wir hatten so etwas selbst schon: Gastkind fällt blöd, Handgelenk tut weh, weinen. Ich gefragt, ob sie heim möchte usw - nach 5 Minuten war alles wieder ok, sie würde bleiben wollen und hat weiter mit gespielt, gute Laune gehabt. Hätte sie sich doch zB etwas gebrochen - wie hätte ich das a) verhindern sollen und b) erkennen? Ich schleppe ja nicht ein Kind, dem es offensichtlich wieder gut geht, einfach dennoch gegen seinen Willen zur Mutter.


User-1736455377

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Naturgemäß fällt es Außenstehenden leichter, etwas objektiver zu betrachten. ich verstehe, dass man spontan immer erst mal denkt "DAS wäre mir NIE passiert". Aber geh noch mal in dich und frage dich: wäret ihr wirklich sofort ins KH gefahren, wäre das mit euch zusammen passiert? Hättet ihr sofort die Eltern informiert, wenn ein Gastkind euch sagt, es wäre wieder alles ok? Wenn ja, gehört ihr vielleicht zu den Menschen, die etwas übervorsichtig sind - deswegen sind aber nicht gleich alle anderen unverantwortlich oder haben ihre Pflichten verletzt.


emilie.d.

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Rechtliche Antwort hast Du ja schon bekommen. Ich lasse mir bei Müttern, die ich nicht gut kenne, für die Kletterhalle und Kletterwald (bieten die zum Runterladen für Geburtstage an) eine Einverständniserklärung unterschreiben. Da lesen sie, dass sich ihr Schatz eben Arme und Beine brechen kann und dann habe ich im Fall des Falles nicht das Theater hinterher. Bei der Eishalle wäre ich ehrlich gesagt auch nicht auf die Idee gekommen. Va nicht bei 12jährigen. Da gehen, wo ich lebe, 7-jährige allein rein. Dass mit der Aufsicht verstehe ich nicht. Was hätte das geändert? Wenn man blöd fällt, bricht man sich Arme und Beine oder reißt sich Bänder. Egal, ob jemand zuschaut oder nicht. Ich würde da im Zweifel eher mit meinem Kind sprechen, dass es sagen muss,.wenn es Schmerzen hat. Die andere Mutter hat ja keinen Röntgenblick. Oder hat sie das und es wurde ignoriert? Das fände ich dann schon blöd. Ganz grundsätzlich, wäre ich die andere Mutter und würde bei einer 12jährigen Vorwürfe ernten dafür (mein Sohn ist 11), wäre es das letzte Mal gewesen, dass ich das Kind auf Ausflüge mitnehme oder zu Übernachtungen einlade. Und wenn ein Kind so unsportlich ist, dass Kletterwald oder Eislaufen zu gefährlich ist, müssen die eigenen Eltern das dann entsprechend absagen. Kann man nicht auf den Gastgeber abwälzen.


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