Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo Frau Bader

Frage: Hallo Frau Bader

Krummine1379

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Hallo Frau Bader, mein Sohn aus erster Ehe ist fast 14 Jahre alt und wünscht sich seit längerer Zeit, den Namen meines heutigen Ehemannes zu tragen (wir sind seit knapp 10 Jahren verheiratet). Zu seinem Vater besteht seit fünf Jahren kein Kontakt mehr, der Vater will das nicht. Das alleinige Sorgerecht habe ich zwar, aber soweit ich weiß, brauchen wir dennoch bei einer Namensschenkung die Einverständnis des leibl. Vaters. Nun meine Frage: was haben wir für Möglichkeiten, wenn sich dieser dazu nicht äußert und evtl. nötige Termine nicht wahrnimmt? Kann ich dann mit meinem Sohn vor Gericht diese Entscheidung in Abwesenheit des Vaters einfordern??? Liebe Grüße... Krummine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne zu wissen, wessen Namen er trägt: der KV muss zustimmen. Fragen Sie ihn doch einfach mal! Vllt. stimmt er auch einer Adoption zu! Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bei so länger Kontaktlosigkeit sind die Chancen sehr gut die Einverständnis ersetzen zu lassen. Trägt er denn den Nachnamen des Ex ? Bei alleinigem Sorgerecht und Deinem Nachnamen bräuchte es keine Zustimmung. Vor einem Gang vor Gericht einfach anschreiben und fragen. Rückumschlag mit Briefmarke beilegen, vielleicht willigt er ja doch von alleine ein.


Krummine1379

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Ja. Er trägt den Namen des Vaters! Er reagiert auf nichts, was man ihm schickt. Auch das alleinige Sorgerecht wurde damals beschlossen, ohne seine Stellungnahme, da er diese nach dreimaliger Aufforderung vom Gericht nicht schickte.


Sternenschnuppe

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Mache es dennoch um es zu dokumentieren per Einschreiben mit Rückschein. Oder noch besser direkt über einen Anwalt mit Fristsetzung. Wenn nix kommt ab vor Gericht. Dein Sohn ist 14, da hat sein Wunsch großes Gewicht.


Krummine1379

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Genau das dachte ich mir bezüglich des Alters auch ... Dann werde ich mal sehen, was ein Anwalt sagt....kostet leider auch immer :-/


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