lady24
Hallo Frau Bader, mein Mann hat einen 15 jährigen Sohn aus erster Ehe der bei der Mutter lebt. Desweiteres hat er eine 11 jährige Tochter aus erster Ehe die bei uns wohnt. Wir haben einen 16 Monate alten gemeinsamen Sohn. Mein Mann ist der Vollzeitverdiener ich bekomme 200 Landeserziehungsgeld und arbeite auf 450 Euro Basis. Die ex Frau arbeitet auf Teilzeit und hat zu dem 15 jährigen noch eine 6 jährige Tochter aus geschiedenen Ehe für die sie bereits Unterhalt bezieht und einen Säugling mit dessen Vater sie zusammen lebt der ebenfalls auf Vollzeit arbeitet Jetzt fordert sie Unterhalt für den 15 jährigen. Die ganze zeit wurde auf Zahlungen verzichtet beiderseits. Aber nirgendwo im internet findet man einen vernünftigen Rechner dazu. Wie kann ich das ausrechnen? Vielen Dank für ihre Hilfe
Hallo, Sie schulden Unterhalt für den Sohn, er für die Tochter. Liebe Grüsse NB
Sternenschnuppe
Das bedeutet dass die Ex für drei Kinder zuständig ist finanziell, Dein Mann nur für 2. Was verdient er denn Netto ? Seid ihr verheiratet ? Er kann und sollte für die Tochter auch Unterhalt fordern, das hebt sich nicht gegenseitig auf.
lady24
Wir sind verheiratet Die ex nicht Ja wenn ich jetzt den VERDIENST hier sage kann ihn dann jeder sehen?
Sternenschnuppe
Du sollst ja nicht Name und Anschrift dazu schreiben :-) Anders gefragt. Ist es mehr als etwa 1800€ netto ?
Sternenschnuppe
Er hat ja auch drei Kinder denen er Unterhalt schuldet. Neue Frage : verdient er mehr als 2200€ netto ?
lady24
1840 etwa
Sternenschnuppe
Dann wird es eine Mangelfallberechnung mit der eventuellen Aufforderung sich einen Nebenjob zu suchen. Am besten und kostengünstigsten ist es, wenn sie beide zum Jugendamt gehen und jeweils eine Beistandschaft einrichten. Die prüfen dann kostenlos das Gehalt jeweils und wer was zahlen kann. 1080€ ist der Selbstbehalt. Da passen keine 3 Kinder in den Restbetrag. Auch seine Ex wird aufgefordert werden ihr Einkommen zu erhöhen.
lady24
Mein mann musste eine grundschuld von monatlich 400 Euro aufnehmen da die Heizung defekt war. Wird die irgendwie mit angerechnet? Welche Gründe gibt es zur Erhöhung des Selbsthaltes???
Sternenschnuppe
Kredite werden nicht berücksichtig die nicht in der Ehe entstanden mit der Mutter der Kinder. 400€ ? Haben unsere neue Heizung auch finanziert, zahlen aber weitaus weniger. Das kann man ja vielleicht noch einmal verhandeln mit der Bank. Er soll mal zum Jugendamt gehen, die helfen ihm den Unterhalt für die Tocher zu prüfen. Beide Kinder haben einen Anspruch auf den Unterhalt. Verzicht ist eigentlich nicht ok.
lady24
Toll die antwort vom Juamt war. Das Jugendamt kann und darf den Kindsvater nicht beraten. Bitte wenden sie sich. ........
Sternenschnuppe
Aber er kann die Beistandschaft einrichten für die Tochter die bei Euch wohnt. Möglich dass seine Ex und Freund Sozialgelder beantrag haben. Da geht Unterhalt immer vor, daher fordert sie ihn nun.
desireekk
Hallo, das ist so nicht richtig. Es wird weder Mutter noch Vater beraten, es geht um das Kind und dessen Ansprüche und Rechte. Daraus folgt: wenn er zum Jugendamt geht und sagt: "rechnet mal bitte aus was ich für meinen Buben zahlen muss" dann werden sie das tun (müssen). Und andersrum genauso wenn er sagt "rechnet bitte aus was meiner Tochter zusteht". Wichtig ist dass in beiden Fällen jeweils 3 Kinder angerechnet werden (müssen). Jedes Kind hat in Deutschland seinen eigenen Unterhaltsanspruch und muss getrennt behandelt und berechnet werden. Gruss D
Sternenschnuppe
Er kann nicht hingehen und es für den Sohn "beauftragen" Es kann nur der beauftragen der bezugsberechtigt ist. Also er nur für die Tochter die bei ihm lebt.
lady24
Genau als ich gefragt hab ob der nette herr es ausrechnen könnte war die antwort Anwalt..
lady24
Aber...
Ich hab jetzt morgen früh selbst nen termin beim anwalt&522;
Sternenschnuppe
Es ist doch sein Sohn, er ist zu Unterhalt verpflichtet.
lady24
Also das Gespräch beim Anwalt war sehr hilfreich..... Ich wusste ja dass jede Partei der anderen Unterhalt schuldet. Es ging nur darum, dass ich wissen wollte wie das ganze gerechnet wird und welche Sonderausgaben angerechnet werden können.......
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