Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hallo Frau Bader, bitte nochmal, Missverständnis!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hallo Frau Bader, bitte nochmal, Missverständnis!

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Hallo Frau Bader, meint Ihre Abkürzung "EZ" in der Antwort vom 17.07. Erziehlungsurlaub/Elternzeit oder ElternGELD?? Ich hatte mich erkundigen wollen, ob ich auf mehr als 300 Euro Elterngeld Anspruch habe, obwohl ich ca 4 Monate vor der Geburt kündigen möchte (ET Anfang März 07, also Kündigung im November 06). Zählt denn grundsätzlich das Einkommen des letzten Kalenderjahres (also 2006) vor der Geburt, oder das der letzten 12 Monate (also Feb'06 bis Feb'07)?? Falls ich besser nicht kündigen sollte (da ich sonst nur die 300 Euro kriegen würde): Mein Vertrag läuft bis Feb'07, also bis in die Muschu-frist. "Reicht" das, oder muss der Vertrag bis über den Geburtstermin hinaus gehen, damit man mehr als die 300 Euro kriegt? Vielen Dank, dass Sie nochmal antworten!! jule79


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