Mitglied inaktiv
Mein Partner und ich haben 3 gemeinsame Kinder mit gemeinsamen Sorgerecht.Sollte mir oder meinem Partner etwas zustoßen,hätten unsere Kinder dann Anspruch auf (Halb-)Waisenrente obwohl wir nicht verheiratet sind?Vielen Dank für die Antwort!
Mitglied inaktiv
Servus! Na, klar doch: Voraussetzung für den Bezug einer Waisenrente ist, daß das Kindschaftsverhältnis nachgewiesen wird - egal ob Papa mit Mama verheiratet, getrennt lebend, geschieden oder sonst wie ist. Das ist total unabhängig von Sorgerecht oder sonstigen Verhältnissen. Nur eine "Abstammungsurkunde", in der Vater bzw. Mutter des Kindes angegeben ist, muß bei der Beantragung der Rente vorgelegt werden. Grüße aus München, Wolpertinger.
Die letzten 10 Beiträge
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit