Mitglied inaktiv
Hallo, meine Söhne (fast 3 und 10 Monate) waren gestern mit ihrem Vater unterwegs. Paul (fast 3) hatte in einem unbeobachteten Augenblick ein Kieselsteinchen gegen ein fahrendes Autos geworfen. Die Folge: Der Autofahrer hielt an und wollte von meinem Mann die Adresse, wegen des Schadens (welchen mein Mann nicht erkennen konnte). Meine Frage: Unsere Kinder sind in unsere Haftpflichtversicherung noch nicht mit aufgenommen (was wir jetzt wohl schleunigst tun sollten!), da mein Mann eine spezielle Haftpflichtversicherung hat, weil er schon Pensionär ist und nur ich mitversichert bin. Was sollen wir tun, wenn jetzt eine Forderung von dem Autofahrer kommen sollte? Danke für Ihre Antwort. Gruß Jenky
Hallo, hierzu ein Artikel, den ich für eine Zeitung geschrieben habe: Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind selber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wollen, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls sofort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Gruß, NB
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