Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haftpflichtversicherung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haftpflichtversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Sohn (3 Jahre) fährt gerade Laufrad. Wenn ich ihn an den parkenden Autos so langfahren sehe, stellt sich mir immer die Frage, ob ich für meinen Sohn eine Haftpflichtversicherung benötige oder ob generell die Eltern haften und deren Haftpflichtversicherung greift, wenn zum Beispiel mein Sohn eine Schramme in ein Auto fahren würde. Vielen Dank für Ihre Antwort Drops


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schnell ist es passiert, dass ein Kind einen Schaden verursacht - mit dem Dreirad am Auto oder im Porzellangeschäft. In wie weit müssen die Eltern oder gar das Kind sel-ber haften? Eine Frage, die immer wieder auftaucht, auch wenn bald jeder eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Gesetzgeber hat dies eindeutig geregelt. Das Kind selber haftet erst ab dem siebten Lebensjahr, im Straßenverkehr bei fahrlässigem Handeln neuerdings sogar erst ab zehn. Und selbst wenn diese Altersgrenzen erfüllt sind, bleibt zu klären, ob das Kind überhaupt ein Verschulden trifft. Weiterhin muss es die Einsichtsfähigkeit gehabt haben, zu verstehen, welche Folgen das Handeln haben könnte. Die Eltern haften nicht, wie es uns Baustellenschilder immer glaubhaft machen wol-len, automatisch für jedes Fehlverhalten des Sprösslings, sondern nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Diese beinhaltet Aufklärung und Anleitung, Kontrolle (z.B. auf dem Schulweg) und positive Einflussnahme auf das Verhalten. Keiner kann verlangen, dass Kinder Tag und Nacht mit Argusaugen überwacht werden - außer in Gefahrensituationen. Und: wenn die Haftpflicht die Zahlung verweigert, müssen Sie selber keinesfalls so-fort persönlich eintreten- dann ist der Anspruch zumindest zweifelhaft. Trotz alledem gibt es die Möglichkeit – die wir persönlich auch genutzt haben- mit der Versicherung abzuklären, dass eine Schadensregulierung auch schon „von Anfang an“ greift – weil man ja oft aus moralischen Gründen doch zahlen muss Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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wir haben eine familienhaftpflichtversicherung. unerläßlich. meine tochter IST schon mal jemandem ins auto gefahren.... was meinst du, wie du dich ärgerst, fährt DIR ein kind rein und du bleibst auf dem schaden sitzen, weil das kind nciht mitversichert ist.


Mitglied inaktiv

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Na genau da ist doch meine Frage, ob ein Kind automatisch über die Eltern versichert ist (Versicherungen bieten viel an, wenn der Tag lang ist) oder ob es rein rechtlich gesehen so ist, dass das Kind über die Haftpflicht der Eltern versichert ist (Eltern haften für ihre Kinder). Es geht nicht darum, dass ich es ablehne, dass ich eine Versicherung abzuschließen, sondern nur darum, ob eine Versicherung extra für das Kind überflüssig ist, weil die Eltern versichert sind und die Versicherung der Eltern für solche Fälle generell einspringt..


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, also sollte ich auf jeden Fall für mein Kind eine Versicherung abschließen und im "Kleingedruckten" lesen, ob diese auch für Kinder unter 10 Jahren greift? Dann bin ich jetzt schlauer und werde mich wohl alsbald mal umhören. Schönes Wochenende wünscht Drops


Mitglied inaktiv

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da sind wir versichert. und meine greift auch u10.


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Info!! LG Drops


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