Mitglied inaktiv
Guten TAg frau bader, habe mal eine frage. ich bin im Erziehungsurlaub. meine kleine ist ein jahr alt. ich habe beim finanzamt gearbeitet 7 km von meinem Wohnort. In 1 Jahr und 2 Monaten gehe ich wieder arbeiten. Dann möchte ich mein kind in den betriebseigenenkindergarten geben. nun wurde unser finanzamt mit dem finanzamt einer kleinstadt in der nähe zusammengelegt. das andere finanzamt ist zweigstelle von dem finanzamt wo ich gearbeitet habe. mein chef betreut als chef das andere finanzamt mit. kann es mir passieren, daß ich in der zweigstelle eingestellt werde wenn ich wieder arbeiten gehe. ich bin angestellte! Ich bin nämlich eigentlich darauf angeweisen in die hauptstelle, wo ich gearbeitet habe hinzukommen, da ich da den kindergarten nutzen muß. ichhabe sonst keine möglichkeit mein kind in den kindergarten zu geben, da ich wieder arbeiten gehe wenn mein kind 2 1/2 Jahre alt ist. käme ich in die zweigstelle, müßte ich 7 km um das kind in den kindergarten zu geben, der erst um halb acht öffnet und dann nochmal ca. 10 km fahren. was können sie mir dazu sagen. danke und liebe grüße monik
Hallo, bitt elsen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Kuck mal in deinen Vertrag. Wenn dort die Dienststelle, wo du bisher gearbeitet hast, eingetragen is, dann wirste wohl dort wieder anfangen. Ansonsten (wenn ein Vermerk drinne is) kann man dich auch in eine andre Zweigstelle versetzen. Sprich doch mit deinem Chef darüber. Da lässt sich bestimmt ne Lösung finden :o)
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