Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich weiß gar nicht wie ich die Situation erklären soll,aber ich versuch es mal. Ich habe in einer apotheke gearbeitet (mit Vertrag)bis ich schwanger wurde bis zum Mutterschutz habe ich noch da gearbeitet.Jetzt ist mein Sohn 2 Jahre alt,und ich habe die ganze Zeit nicht gearbeitet.Jetzt wünschen uns ein zweites Kind.Nun meine Frage:verlier ich dann meinen Arbeitsplatz oder muß mein Chef mich dann nehmen,wenn ich nach dem zweiten Kind arbeiten möchte: Ist vielleich etwas umständlich deschrieben,aber ich hab das Beste versucht! LG Tatjana
Liebe Tatjana, wenn Sie im EU vom 1. Kind ein weiteres bekommen, können Sie unproblematisch neuen EU beantragen. Sie erhalten dann auch Mutterschaftsgeld, aber ohne AG-Anteile. Wenn der alte EU abläuft, müssen Sie mit Frist von 8 Wo. schriftl. neuen beantragen, der AG muss zustimmen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob während Elternzeit