Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich weiß gar nicht wie ich die Situation erklären soll,aber ich versuch es mal. Ich habe in einer apotheke gearbeitet (mit Vertrag)bis ich schwanger wurde bis zum Mutterschutz habe ich noch da gearbeitet.Jetzt ist mein Sohn 2 Jahre alt,und ich habe die ganze Zeit nicht gearbeitet.Jetzt wünschen uns ein zweites Kind.Nun meine Frage:verlier ich dann meinen Arbeitsplatz oder muß mein Chef mich dann nehmen,wenn ich nach dem zweiten Kind arbeiten möchte: Ist vielleich etwas umständlich deschrieben,aber ich hab das Beste versucht! LG Tatjana
Liebe Tatjana, wenn Sie im EU vom 1. Kind ein weiteres bekommen, können Sie unproblematisch neuen EU beantragen. Sie erhalten dann auch Mutterschaftsgeld, aber ohne AG-Anteile. Wenn der alte EU abläuft, müssen Sie mit Frist von 8 Wo. schriftl. neuen beantragen, der AG muss zustimmen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot