Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Habe eine Frage........

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Hallo Frau Bader! Ich weiß gar nicht wie ich die Situation erklären soll,aber ich versuch es mal. Ich habe in einer apotheke gearbeitet (mit Vertrag)bis ich schwanger wurde bis zum Mutterschutz habe ich noch da gearbeitet.Jetzt ist mein Sohn 2 Jahre alt,und ich habe die ganze Zeit nicht gearbeitet.Jetzt wünschen uns ein zweites Kind.Nun meine Frage:verlier ich dann meinen Arbeitsplatz oder muß mein Chef mich dann nehmen,wenn ich nach dem zweiten Kind arbeiten möchte: Ist vielleich etwas umständlich deschrieben,aber ich hab das Beste versucht! LG Tatjana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Tatjana, wenn Sie im EU vom 1. Kind ein weiteres bekommen, können Sie unproblematisch neuen EU beantragen. Sie erhalten dann auch Mutterschaftsgeld, aber ohne AG-Anteile. Wenn der alte EU abläuft, müssen Sie mit Frist von 8 Wo. schriftl. neuen beantragen, der AG muss zustimmen. Gruß, NB


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