Selinas
Guten Tag Frau Bader. Wie bei Lorenzo am 18.07.12 beschrieben verhält es sich bei mir auch. Meine Frage wäre ob ihre damalige Antwort auch 2016 noch aktuell ist. Bin Zahnmedizinische Fachangestellte und habe in der 1. Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten mit Lohnfortzahlung. Jetzt endet meine zweijährige Elternteil in Kürze. Wenn eine zweite Schwangerschaft bestehen würde vor Beendigung der Elternzeit, würde ich dann wie in der ersten Ss ein Bv und vollen Lohn erhalten? Wenn ja kann mein Chef dies verweigern? LG
Hallo, ich weiß zwar nicht mehr, was ich 2012 an Lorenzo geschrieben habe, kann aber sagen, dass Sie ab den ersten Tagen nach der Elternzeit Anspruch auf vollen Lohn haben, auch bei einem Beschäftigungsverbot. Liebe Grüße NB
Selinas
Hier füge ich Ihnen die kopierte Frage von Lozenzo und ihre Antwort: "Hallo Frau Bader Meine Frau befindet sich derzeit noch in der Elternzeit (endet Dez. 2012 nach 1 Jahr) unseres ersten Kindes. Bis zum Beginn des Mutterschutzes hat sie aufgrund eines Beschäftigungsverbotes (Zahnmedizinische Fachangestellte) weiterhin volles Gehlat bezogen. Was sie nun vor ihrem geplanten wiedereinstieg in den Beruf erneut schwanger werden sollte!? Erhält sie dann ab ende der Elternzeit wieder ihr volles gehalt, da sie erneut ein beschäftigungsverbot erhalten wird? Wenn nicht, woher bezieht sie dann die benötigten Einnahmen, da sie ja weiterhin eine angestellte ist? An welche Behörde muss man sich in diesem Fall wenden? mfg Lorenzo Re: Lohnzahlung 2. Schwangerschaft Wenn sie direkt wieder ein BV ausgestellt bekommt, dann bezieht sie auch direkt wieder ihr volles Gehalt. Sollte der AG sich weigern oder es nicht richtig umsetzen ist das Gewerbeaufsichtsamt der richtige Ansprechpartner!" Falls ich in der Ez schwanger würde, welche Bezüge bekäme ich dann? Ich spiele mit dem Gedanken meine Ez auf drei Jahre zu verlängern und wenigstens Kranken versichert zu sein und einen 450€ Job zu machen.
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