Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gründung Krabbelgruppe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gründung Krabbelgruppe

Yvi76

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Sehr geehrte Frau Bader, da es hier bei uns auf dem Land kaum Krabbelgruppen gibt. Möchte ich mit einer Mutter ( ist Erzieherin>) zusammen ein solches Angebot geben. Wir dachten an 14 tägige Treffen. Mit Begrüßungslied, ein paar Kreisspiele, kleine Bastelei Austausch der Mütter und Abschlusslied. Unserer Gemeinde würde uns dafür einen Raum zur Verfügung stellen. Wie sieht die recht´liche Seite aus. Wenn sich ein Kind oder Mutter verletzt. Haftet jeder für sich??? Wir würden das Angebot ehrenamtlich machen. Im Prinzip Treffen eben Mamas zusammen und spielen mit ihren Babys. Geht das so einfach??? Was müssen wir beachten??? Danke für Ihre Auskunft


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe davon aus, dass die Mütter dabei sind. Gleichwohl würde ich mir schriftlich einen Haftungsausschluss unterzeichnen lassen. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Wir haben das damals auch gemacht,haben den Raum von der ev.Kirche bekommen und selbst unsere Gruppe geleitet.aber wie es Vers. Technisch war keine Ahnung,jeder hat auf sein Kind geachtet.


Yvi76

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Danke für die Antwort. Ja die Mamas, oder Papas sind auf jeden Fall dabei. Die Aufsichtsplicht liegt auch bei ihnen. Ich dachte auch schon daran, etwas schriftliches auf zu setzten. Gibt es Mustertexte? Danke Gruß Yvi15


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