ankeponk
Sehr geehrte Frau Bader, gibt es die Möglichkeit Teilzeitarbeitslos (ALG1) zu sein und somit in der anderen Zeit Elterngeld zu beziehen? Ich bin schwanger und wir überlegen, wie wir dieses mal die Elternzeit gestalten. Da ich vorraussichtlich nicht in meinem jetzigen Job zurückkehren werde und mir einen neuen Job suchen möchte, stellt sich für uns die Frage, ob folgendes Möglich ist: Ich würde ein halbes Jahr Vollzeitelternzeit machen. Danach würde mein Mann dann 20h Arbeiten / 20h Elternzeit machen. Ich würde gerne ebenso 15h Elternzeit und 15 h arbeitslos sein, bis ich einen enstprechenden Job gefunden hätte. Danach würde mein Mann die restliche Zeit voll Elternzeit machen. Ist so ein Konzept möglich? Da ich Ansprach auf vorraussichtlich 9 Monate ALG 1 hätte, stellt sich weiterhin die Frage, ob sich dadurch auch die Zeit zum Beziehen von ALG 1 entsprechend verlängert, um die Zeit die ich Teilzeit Elternzeit nehme? Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort!
Hallo, ja, wird aber bis 300 € angerechnet Liebe Grüße NB
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