Mitglied inaktiv
Ich versuche es so kurz wie möglich. Eine 16-jährige ist Zuhause physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie hat sich selbst beim Jugendamt gemeldet. Erst hat sowohl das Jugendamt als auch die Mutter zugestimmt das das Mädchen bei uns unterkommt. Sie macht gerade ihren Hauptschulabschluß und könnte bei uns eine weiterführenden Berufsschule besuchen. (ca. 70 km von ihrem Zuhause entfernt). Nun hat ihre Mutter doch wieder ihre Zustimmung zurückgezogen und das Mädchen verbleibt in ihrem Zuhause. Es geht ihr schon jetzt schlecht. Hat eine 16-jährige keine Rechte um selbstständig ihr Elternhaus zu verlassen? Verweisen sie mich bitte nicht ans Jugendamt, das steht nämlich nur hinter der Mutter und solche Erfahrungen hatten wir schon öfter, sollte wohl eher Elternamt heißen. LG Kerstin
Hallo, so einen Fall hatte ich tatsächlich schon mal hier in der Kanzlei-und da ist der Jugendliche am Ende "verschwunden" - bei seinem lehrherren untergekrochen,weil die Eltern ihm die Beendigung der Ausbildung untersagen wollten. Die Jugendliche kann rechtlich wenig machen. Sie kann ja noch nicht mal klagen, da sie dabei von ihren Eltern vertreten werden muss. ich sage ja- si soll mal selber zum Vormundschafstrichter hingehen, einfach so, und mit ihm reden Liebe Grüsse, NB
Blackwitch74
Ich würde mich zusätzlich noch an den Kinderschutzbund wenden.Die sind meist bemühter als das JA.Ist meine persönliche Meinung.Jedenfalls kann man sich da gut beraten lassen und die sind dort sehr bemüht einen mit wichtigen Adressen zu versorgen.
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