Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gibt es ein Genesungsgeld nach einer langen stationären Kinderklinik Behandlung

Frage: Gibt es ein Genesungsgeld nach einer langen stationären Kinderklinik Behandlung

sweetmama1988

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Hallo Frau Bader, unser Sohn fast 4 jahre, war jetzt 4 Wochen im Krankenhaus. Laut Ärztlicher Empfehlung kann er leider ca 3 Wochen wegen der schwere der Erkrankung, noch nicht in den Kindergarten gehen. Gibt es eine Art Kinder Krankengeld oder Genesungsgeld ähnlich wie bei der Stationären Krankenhaus Behandlung da ja mein Sohn irgendwie betreut werden muss und wir ja eigentlich wieder Arbeiten müssten und die 10 Tage wären ja sofort weg. Von der Krankenkasse werde ich auf die 10 bzw 20 Tage verwiesen.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da habe ich es auch gelesen, allesdings so nicht im gesetz. Da ist die Rede von Befreiung bei einer progredienten Erkrankung o einer, bei der nur noch eine sehr begrenzte Lebenserwartung besteht (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) Liebe Grüße NB


peekaboo

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und Ihn fragen, ob ich verlängern darf (unentgeldlich)... LG Peeka


sweetmama1988

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Kinderkrankengeld nach der Krankenhaus-Entlassung Muss das Kind auch nach der Entlassung aus dem Krankenhaus aufgrund der Krankheit weiter durch die Eltern betreut werden, kann hierfür Kinderkrankengeld unter Beachtung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen werden. Hierbei wird der Zeitraum der Verdiensterstattung aufgrund der stationären Mitaufnahme als Begleitperson nicht auf den kalenderjährlichen Maximalanspruch von 10 (bei Alleinerziehenden 20) Arbeitstagen je Kalenderjahr und Kind angerechnet. Haufe Online Redaktion Bei meiner Recherche bin ich auf diese Seite gestoßen. Aber bedeutet dieser Auszug hier nicht dass das Kind nach der Entlassung wenn es weiter betreut werden muss bei den Eltern die 10 Tage bzw 20 Tage unberührt bleiben?? Vielleicht verstehe ich auch was falsch, wenn ja tut es mir leid und bedanke mich für jedes Feedback ;)


Colien07022004

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Unsere Tochter ist schwer krank, sie ist im Durchschnitt 15 Wochen im Krankenhaus pro Jahr und den Rest meist zu krank um in die Kita zu gehen. Der stationäre Aufenthalt wird NICHT von den Kindkranktagen abgezogen und zu 100% des Lohnes von der KK erstattet. Den Rest müsst ihr aufteilen, jeder 10 Tage und leider interessiert es niemanden ob diese reichen oder nicht. Die 4 Wochen Krankenhaus erhaltet ihr zu 100% von der KK aber auch nur; wenn einer von euch Begleitperson war. Liebe Grüße


sweetmama1988

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Danke Frau Bader und euch 2 für euer Feedback und Erfahrungen. Nun weiss ich Bescheid. Das mit eurem Mädchen tut mir leid. Ich finde es allerdings Hammer weil die 10 Tage pro Elternteil sind ja wenns ne schwerere Erkrankung ist sofort weg. Dass es da so eine Lücke gibt und man sozusagen in Stich gelassen wird und keinen Interessiert. Wenn man selber nach der Stationären Krankenhaus Behandlung nicht arbeiten kann ist man ja auch Krank geschrieben. Ist schon sehr ungerecht. Lg und trotzdem Danke


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