Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gewünschte Antwort f. N.Bader

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gewünschte Antwort f. N.Bader

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Hallo Frau Bader, die Entscheidung meiner Krankenkasse (AOK) ist nun doch positiv ausgefallen. Diese Entsch. wurde mir gegenüber nicht begründet. Verschiedene Nachforschungen (u.a. im Internet) von mir haben erbracht, dass die BKK und die DAK in solchen Fällen auch 18 Wochen Schutzfrist gewähren. Liebe Grüße Bettina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Bettina, DANKE!! Aber meine Meinung war das ja eh. Im Gesetz stehen schließlich keine Einschränkungen wegen Krankheit. Liebe gRüsse, NB


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