Baby2007J
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01.08.2011 von meinem Ehemann getrennt. Nun möchte er eine gemeinsame Steuererklärung machen. Ich habe 2011 nur 680Euro verdient. Da mein Mann weder mir noch dem Kind Unterhalt bezahlt bekommen wir HartzV. Ich würde lieber eine getrennte Veranlagung machen bzw. gar keine da ich ja auch keine großen Einkünfte hatte. Ich möchte nicht gerne mit meinen Mann eine Erklärung machen, da wir kaum noch miteinander reden. Ist es möglich eine getrennte Veranlagung zu machen bzw. gar keine Steuererklärung. Verwandte meinen, er würde dann nachzahlen müssen und ich müßte evtl. dann die Hälfte dazubezahlen. Stimmt das? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, Sie haben freies Wahlrecht. In 1012 werden Sie eh getrennt veranlagt. Liebe Grüsse, NB
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