Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe sie können mir einen Tip geben. Es geht um einen Bekannten, der mit einer Thailänderin verheiratet ist. So wie die Sachlage jetzt aussieht, ist sie die Ehe nur eingegangen um hier leben zu können. Ich kenne beide und habe einige Probleme miterlebt. Die erste Schwangerschaft wurde unterbrochen, weil sie kein Kind wollte. Die zweite Schwangerschaft wurde nur auf sein zureden ausgetragen. Auch nach der Geburt hatte die Mutter nicht viel verantwortungsbewußtsein, sie hat ihren Mann vor dem Kin mit einem Messer bedroht, so das die Polizei kommen mußte und sie der Wohnung verwiesen wurde. Mehrmals ist sie einfach über Nacht weg geblieben und hat das Kind bei ihm gelassen, so das er nicht arbeiten gehen konnte und sogar das Risiko bestand das er die Arbeit verliert. Dann hatte sie ihn mit Kind verlassen und ist nach zwei Wochen zurück gekommen unter der Bedingung das er ihre Schulden in Thailand bezahlt. Das tat er auch, mußte dafür aber einen Kredit aufnehmen. Seit dem ihre Aufenthaltsgenehmigung unbefristet ist, sagte sie ihm offen ins Gesicht, das sie schon wüßte was sie tun könnte, ihr könnte ja sowiso niemand mehr etwas anhaben, da sie ja auf ewig hierbleiben kann. Nun ist sie in einer Nacht und Nebel Aktion verschwunden, wie sich raus stellte befindet sie sich nun mit Kind in einem Frauenhaus. Der Vater war mehrmals beim Jugendamt (wollen nicht helfen), beim Anwalt (hat nicht wirklich die Ahnung von diesen Problemen) und hatte sogar eine vermissten Anzeige aufgegeben, er macht sich wirklich Sorgen um das Kind. Nun kam ein Brief von ihrem Anwalt in dem sie Unterhalt für sich und Kind fordert und das sie das Sparbuch des Kindes (haben beide angelegt) und die Unterschrift für einen Reisepass des Kindes verlangt. Der Vater hat nun die berechtigte Sorge, das sie das alleinige Sorgerecht erwirken will und womöglich mit dem Kind nach Thailand verschwindet. Auch ist die Frage, wie sie überhaupt in ein Frauenhaus kommt, denn es gab keinerlei Übergriffe seinerseits, eher das Gegenteil. Die Frage ist nun, was kann er machen? Gibt es da überhaupt etwas? Er sagt er will ihr das Kind nicht wegnehmen, er will nur das Wohl des Kindes und das Aufenthaltsbestimmungsrecht (damit sie nicht einfach für immer verschwndet) und geregeltes Besuchsrecht. Kann er überhaupt etwas bewirken wenn sie im Frauenhaus ist? Bitte helfen sie mir weiter, können sie mir sagen wie ein Fachanwalt für dieses Gebiet heißt? dann könnten wir hier in der Umgebung nach einen geeigneten suchen. Vielen dank und sorry das es so lang geworden ist.
Halo, er soll SOFORT auch einen Anwalt aufsuchen und vorher nichts unterschreiben! Um so länger er wartet, um so nachteiliger (dann hat das Kind den Lebensmittelpunkt bei der Mutter) Gruß, NB
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