Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, können Sie mir evtl. Adressen nennen, welche ausführlich beschreiben, welche Geldleistungen mir ab Geburt des Kindes zustehen (Wohngeld, Sohi, Erz.-Geld, Kindergeld ect.)-lebe mit meinem Freund zusammen, sind nicht verheiratet. Wie verhält es sich außerdem wenn das Baby da ist, welche Formalitäten müssen bzgl. der Vaterschaftsanerkennung erledigt werden ? Vielen dank für Ihre Antwort .
Liebe Anja, es gibt da viele verschiedene Bröschüren des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zu bestellen unter www.bmfsfj.de oder telef. unter 0180-5329329. Einige der Broschüren liegen auch im Jugendamt/ Rathaus aus. N. Bader
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