Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldleistungen für erwachsenes Kind ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Geldleistungen für erwachsenes Kind ?

anja01

Beitrag melden

Hallo liebe Frau Bader, ich habe neben meinen 2 kleinen Jungs ( 10 und 3 Jahre alt ) auch eine 19 jährige Tochter,welche es leider nicht so leicht hat im Leben. Sie ist lernbehindert, ist momentan wegen einer Persönlichkeitsstörung in psychatr. Therapie und kann daher vorerst bis Therapie-Ende keine Ausbildung absolvieren. Ich bin seit Jahren Fan und lesendes Mitglied von rund-ums-Baby, heute möchte ich erstmals auch mal eine Frage stellen und probiere sie allgemein zu formulieren: Hat ein erwachsenes Mädchen, welches krankeitsbedingt keine Ausbildung absolvieren kann, Anspruch auf irgendwelche Geldleistungen vom Staat ? Die Eltern bekommen Kindergeld für sie, wovon sie ihr natürlich auch einen Teil als Taschgeld abgeben,aber ein Großteil wird aber auch natürlich für Essen,Kleidung, Zuzahlung für ihre Therapien etc. benötigt. Das Mädchen hat ja trotz Behinderung auch Wünsche wie jede andere Jugendliche (Kino,Shoppen...),die ihr oft mangels Geld versagt bleiben.Aufgrund ihrer Krankheit/Behinderung ist sie gar nicht in der Lage sich etwas zu verdienen. Sind die Eltern verpflichtet, das Mädchen zu unterstützen,obwohl sie selbst auch nicht sooo viel verdienen oder gibt es für das Mädchen irgendeine Geldquelle ? Das Geld soll auch ganz allein für die Tochter sein, die Eltern wollen davon nichts beanspruchen. Für die Beantwortung bedanke ich mich recht herzlich. Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, tut mir leid, das ist nicht mein Thema.Hier geht es nur RUB. Auf dem Gebiet bin ich kein Fachmann. Liebe Grüße NB


allmountain

Beitrag melden

wenn sie eine chronische psychische Behinderung hat, hat sie Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII: Sie könnte in einer Werkstatt für behinderte arbeiten und somit einen gewissen Betrag verdienen (hierüber kann sie auch auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden). Oder in eine eigene Wohnung ziehen und durch Fachkräfte ambulant unterstützt werden. Wenn ihr einfach nur Geld zur freien Verfügung haben möchtet, müsst ihr Hartz 4 für sie beantragen.


anja01

Beitrag melden

Hallo allmountain, vielen Dank für Deine Antwort. An eine Behindertenwerkstatt ist für die Zukunft evtl. mal gedacht, derzeit kann sie dort ja nicht arbeiten, da sie sich in einer Tagesklinik in Therapie befindet. Sie soll dort eigentlich fit gemacht werden um evtl. als " Teilhabe am Arbeitsleben " ab September eine Berufsvorbereitung zu absolvieren und abzuschließen ( das hatten wir voriges Jahr schon mal in Angriff genommen, sie hat es aber aufgrund der Psyche nicht geschafft, so wurde erstmal zur Therapie geraten...) An eigene Wohnung ist nicht zu denken, da würde sie nicht schaffen...,die Therapeuten wollen sie für später mal in eine therapeutische Wohngruppe vermitteln. Aber das dauert eben alles lange und uns geht es jetzt wirklich erstmal um die jetzige Zeit, dass sie ein bissl Geld in der Hand hat... Meinst Du, sie würde Hartz 4 bekommen ? Wir sind zwar nicht die Schwerverdiener, aber so mittelmäßig, das würde doch sicher angerechent werden oder ? Für Eure Bemühungen ganz vielen lieben Dank.


allmountain

Beitrag melden

ah ok. Dann nicht alg2, sondern Grundsicherung bei Erwerbsminderung! Lass dich dazu bitte beim Sozialamt oder beim Rentenversicherungsträger beraten. Bzw google mal ein bisschen. So wie ich das auf den ersten Blick gesehen habe, hat sie, soweit sie die Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch darauf, auch wenn sie noch bei euch wohnt und ihr nicht insgesamt mehr als 100.000€ brutto im Jahr verdient.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.