Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Geldgeschenk AG

Frage: Geldgeschenk AG

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, wenn der Arbeitgeber generell bei jedem Arbeitnehmer freiwillig die ehemals 700 DM steuer-/sozialversicherungsfrei zur Geburt eines Kindes immer zeitnah gezahlt hat, kann er dann bei einem Arbeitnehmer die Zahlung aussetzen bis derjenige wieder anfängt zu arbeiten - Zahlung wurde bereits zugesagt? Mal abgesehen davon, dass es allgemein natürlich eine freiwillige Leistung ist, besteht Rechtsanspruch, wenn jeder Arbeitnehmer dieses Geldgeschenk bekommt? Muß dieses Geldgeschenk zeitnah zur Geburt gezahlt werden? In ein paar Jahren könnten sich ja immerhin die Gesetze geändert haben.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es alle Arbeitnehmer bekommen, besteht ein Anspruch aus betrieblicher Übung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich glaube Rechtsanspruch gibt es nicht (kann Dir Fr. Bader aber genauer sagen). Habt ihr kein Betriebsrat? Dieser wäre der richtige Ansprechpartner für so was. Der BR handelt solche Gratifikationen mit dem AG aus. Gruß Katja


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.