Stine97
Hallo Frau Bader, mein Kind ist Ende Dezember 2017 geboren, ein Elterngeldbescheid liegt noch nicht vor aufgrund Überlastung. Nun erhalte ich noch im Juni 2018 eine Tantieme/Bonuszahlung für 2017 vom Arbeitgeber. Wird dies angerechnet bzw. kann ich zum jetzigen Zeitpunkt irgendetwas tun, um den Monat Juni auszusetzen? Dankeschön. Viele Grüße N.
Hallo, was meinen Sie mit aussetzen? Sie werden in diesem Monat, wenn es sich um Gehalt und nicht um eine Einmalzahlung handelt, kein Elterngeld erhalten. Umgehen kann man das nicht, wenn man alleine die zwölf Monate ausschöpft. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn die Bonuszahlung als sonstiger Bezug oder Einmalzahlung/EGA ausgezahlt wird (sieht man auf der Lohnabrechnung), dann wird es nicht mit dem Elterngeld verrechnet und du musst gar nicht tätig werden.
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