Mitglied inaktiv
Ihren bisherigen Antworten habe ich sinngemäß entnommen, dass bei Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit das Gehalt entsprechend verringert wird. Beispiel: Eine Verringerung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden ergibt eine Halbierung des Gehalts. Nun gibt es leider Arbeitgeber, die das nur glauben, wenn man ihnen den Gesetzesparagrafen unter die Nase hält. Deshalb meine Frage: Wo steht diese Regelung konkret (Gesetz, Paragraf, Absatz)? Vielen Dank für Ihre Mühe!
Lieber Ingo, schauen Sie mal im § 4 TeilzeitarbeitsG unter http://www.bma.bund.de/download/gesetze/teilzeitgesetz.htm GRuß, NB
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