Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Gefährdungsbeurteilung für alle Bundesländer gültig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Gefährdungsbeurteilung für alle Bundesländer gültig?

Lihannon

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Hallo Frau Bader! Mein Arbeitgeber hat mir eine Gefährdungsbeurteilung (Schwangerschaft) vorgelegt, die nicht sehr ausführlich ist. Der Regierungsbezirk Arnsberg ist zuständig. Ein Bogen der Bezirksregierung Düsseldorf ist viel ausführlicher und beinhaltet auch detailliert unter Punkt D Unfallgefahr: die Arbeit mit Alkoholikern, Psychisch kranken usw. Genau das tue ich den ganzen Tag. In dem Bogen den ich hier habe steht unter D nur allgemeine Unfallgefahr durch ausrutschen oder so. Von den Alkoholikern und psychisch kranken ist keine Rede und der Chef stellt kein BV aus. Kann ich ihm auch den offiziellen Bogen aus Düsseldorf vorlegen? Da steht auch NRW drauf und der Mutterschutz müsste doch überall das gleiche beinhalten oder? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Halo, können Sie machen - aber ich würde eher eine Klärung über das Gewerbeaufsichtsamt anstreben. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Der Bogen ist nur ein Hilfsmittel für die Gefährdungsbeurteilung und reicht in vielen Berufen bei weitem nicht aus! Der Arbeitgeber hat alle Gefährdungen zu berücksichtigen, nicht nur diejenigen, die gerade in einem Bogen aufgeführt sind. Egal welchen Bogen er verwendet, es geht um die realen, vorhandenen Gefährdungen. Ja und natürlich kannst du ihm den Bogen von NRW vorschlagen und vor allem das Problem detailliert durchsprechen. Das MuSchG ist natürlich deutschlandweit einheitlich, die Unfallgefahren sind in § 4 Abs.2, S. 8 erwähnt. Wenn es Schwierigkeiten geben solle, solltest du allerdings die Bezirksregierung Arnberg kontaktieren.


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