Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wir wohnen zur Zeit in einer Dachgeschosswohnung, die im Sommer extrem heiß wird. In der einen Woche als es warm war, waren es in der Wohnung schon knapp 30 Crad. Nachts kühlte es nicht mehr als auf 25 Crad ab. Wir möchten am liebsten direkt ausziehen, da ich meiner kleinen Tochter, einen "Hoch"-Sommer in dieser Wohnung ersparen möchte. Leider haben wir eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun zu meiner Frage: Ich habe ein Urteil gelesen, nachdem ein Unternehmer Räume fristlos gekündigt hat weil diese zu heiß waren......(Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf weist der LBS-Infodienst Recht und Steuern hin (Aktenzeichen 24 U 194/96)) Ganz wesentlich war für die Juristen §544 des BGB. Darin heißt es: "Ist eine Wohnung oder ein anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Raum so beschaffen, dass die Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, so kann der Mieter das Mietverhältnis ohne Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen..." Besteht diese Möglichkeit auch bei uns? Ab wieviel Crad liegt eine Gefährdung für die Gesundheit vor? Meine Tochter ist 8 Wochen alt. Viele liebe Grüße Dine
Hallo, lesen Sie mal bei: http://www.mieter.net/modules.php?name=News&file=article&sid=242 http://www.breiholdt.de/cgi/anzeigen.pl?pub997736806 Ob Sie in Ihrem Fall vor Gericht gewinnen würden, kann IHnen niemand vorhersagen. Zumal es letzten Sommer auch heiß war u Sie nicht gekündigt haben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Na, das Thema gehört sicher nicht zu Frau Bader ... Soweit ich mich auskenne, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Ihr diesen Gebrauchsmangel erstmal anmahnen musst. Dass Dachwohnungen heiß werden, ist ja nun einmal bekannt. Vielleicht liegt da aber auch ne bauseitg falsche Isolierung vor, auch dann muss der Vermieter die Chance auf Nachbesserung haben, bevor Verträge ihre Gültigkeit verlieren. Schaue doch mal auf den Seiten von Mietevereinen (mal googeln). Gruß, Sonntagsleserin
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