Mitglied inaktiv
hallo frau bader, die nachbarn in einem reiheneckhaus haben sich in ihrem garten eine teichlandschaft angelegt. das grundstück ist neben dem haus frei zugänglich. jetzt wohnen in der nachbarschaft mehrere kinder von 0-14 jahren. müssen die nachbarn das grundstück einfrieden bzw. die teiche kinder sichern? falls sie mir nicht weiterhelfen können, an wen kann ich mich wenden. vielen dank gudrun
Liebe Gudrun, grundsätzlich besteht für jedes Rechtsgut, welches man besitzt, eine Sorgfaltspflicht, wenn eine Gefahr davon ausgehen kann, z.B. streuen im Winter. Das gilt auch für den Teich. Auf der anderen Seite haben Eltern eine Obhutspflicht für ihre Kinder. Wenn jetzt also z.B. ein 1 jähriges Kind, was ich rein theoretisch ausführen möchte, in den Teich fällt und ertrinkt, sind Teicheigentümer + Eltern dran. Es liegt dann ein Mitverschulden vor. (Das Problem tritt manchmal bei diesen Kinderanhängern fürs Fahrrad auf). Am besten sprechen Sie mit den Eigentümern des Teiches über das Problem, ansonsten ist für derartige Dinge die Stadtverwaltung zuständig. Gruß, NB
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