Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wir haben vor ca. einem Jahr ein Babyphone gekauft. Dieses rauschte schon von Anfang an, wir haben es aber trotzdem behalten. Nun funktioniert keine Taste mehr. Können wir das nach so langer Zeit noch reklamieren? Danke für Ihre Antwort.
Hallo, Sie haben bei beweglichen Gegenständen, welche in Deutschland neu käuflich erworben worden sind, ein Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Nach sechs Monaten findet jedoch eine so genannte Beweislastumkehr statt, es bedeutet, dass nunmehr Sie nachweisen müssen, dass Sie den Mangel nicht selber herbeigeführt haben. wenn Sie sich mit dem Kassenbon an ihrem Vertragspartner, den Verkäufer und rügen sie die Mangel. Sollte dieser sich auf stur stellen, scheint es am sinnvollsten, sich an den Hersteller selber zu wenden. Dieser ist in der Regel kulanter. Liebe Grüße, NB
Julisa
Wenn du noch Garantie auf das Gerät hast, kannst du zumindest die defekten Tasten beanstanden. Für das Rauschen sit es wohl zu spät, das hättet ihr gleich reklamieren müssen.
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