Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ganztags-KItagutschein ändern bei späterem Arbeitseinstieg wegen Corona

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ganztags-KItagutschein ändern bei späterem Arbeitseinstieg wegen Corona

vnb

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Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben für unsere ältere Tochter einen Ganztagskitagutschein, für unsere kleine Tochter haben wir von August bis Oktober 2020 einen Teilzeitgutschein, ab Oktober ebenfalls einen Ganztagsgutschein, da ich plante ab Oktober/November wieder arbeiten zu gehen. Beide Kinder gehen zur Zeit in Berlin in die Kita. Nun überlege ich, ob ich meinen Wiedereinstieg in den Job um ca 4 Monate nach hinten verschiebe, da wir ggf die Betreuung in den Wintermonaten komplett oder zeitweise selbst übernehmen müssen, da mein Mann Risikopatient ist und wir das Risiko an Covid-19 zu erkranken nicht eingehen können. Müssen wir diese Änderung der Kitagutscheinstelle melden? Müssen wir einen neuen Gutschein beantragen? Ab welchem Zeitpunkt/Ab welcher Dauer einer Nicht-Erwerbstätigkeit muss die Gutscheinstelle informiert werden? Die Kitaplätze möchten wir in keinem Fall kündigen. Herzlichen Dank und beste Grüße vnb


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben immer Anspruch auf Betreuung nach Bedarf. Wenn der Bedarf sich ändert, müssen Sie es mittteilen. Heißt nicht, dass auch der Platz gekürzt wird, dies hängt vom Kindergarten ab. Liebe Grüße NB


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