Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ganz viele Fragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ganz viele Fragen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich habe reichlich stress mit meinem Arbeitgeber und hätte deshalb ein paar Fragen an sie. Zu mir: ich bin seit 15. Juli 2004 in einem "Lebensmittelgeschäft" beschäftigt. Die Schwangerschaft passt meinem Arbeitgeber gar nicht, denn ich bin eigentlich noch in der Probezeit. Soweit ich bisher in Erfahrung gebracht habe kann mein Chef mich nicht kündigen, da sich mein Arbeitsvertrag nach Ablauf der Probezeit automatisch unbefristet verlängert hätte. Ich habe meinem Chef vor über einer Woche mitgeteilt dass ich schwanger bin, er hat nichts weiter dazu gesagt, sondern diese Mittteilung so hingenommen. Es wurde in keiner Weise Rücksicht auf das Mutterschutzgesetz genommen in der vergangenen Woche. Ich habe die gesammte Woche bis 20:45 Uhr arbeiten müssen und es war meinen Vorgesetzten auch ziemlich egal wie ich schwere Paletten oder Kartons von einem zum anderen Fleck bewege(hauptsache ich bewege sie). Nun habe ich meinen Chef am Freitag noch einmal darauf angesprochen und er meite: naja ich habe ja noch nichts schriftliches von ihnen, also muss ich mich auch nicht an das Mutterschutzgesetz halten. Er hat mir aber bis dahin(also bis ich nachgefragt habe) nicht gesagt das er eine schriftliche Bestätigung haben möchte. Er meinte eine Kopie meines Mutterpasses würde ihm genügen. Nun war ich heute beim Arzt und mein Mutterpass wird aber erst nächste Woche ausgestellt. Also habe ich mir eine Bescheinigung ausstellen lassen und diese mit 7€ bezahlt. Frage1: muss mein Chef diese 7€ nun an mich zurück zahlen obwohl er ja eigentlich "nur" eine Kopie meines Mutterpasses haben wollte? Frage2: hätte er sich nicht schon viel früher ans Mutterschutzgesetz halten müssen oder mir zumindestens mitteilen müssen das er eine Bescheinigung bracht? Frage3: Da ich ja laut Mutterschutzgesetz keine Nachtarbeit machen darf, darf er mich überhaupt bitten trotzdem bis 20:45 Uhr zu arbeiten oder verstöhst er damit gegen das Gesetz? Frage4: wenn ich auf diese bitte eingehe, verstoße ich dann gegen das Gesetz und kann mir deshalb etwas negatives passieren? Frage5: Im Mutterschutzgesetz steht wie gesagt das Nachtarbeit verboten ist, ist dies ein Beschäftigungsverbot und ist mein Chef bzw. meine Firma damit verpflichtet die 45 Min. die ich dann nicht arbeite trotzdem bezahlen? Viele Fragen, ich hoffe es ist nicht zu unübersichtlich und sie können mir ein paar Antworten geben. Bis dahin bedanke ich mich aber schon einmal im Vorraus. Liebe Grüße Ramona


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein-da kann man Ihnen vor Ort helfen. Gruß, NB


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Hier ist eine Internetseite wo du das komplette Mutterschutzgesetz findest, vielleicht hilfts weiter bis Frau Bader Zeit hat. http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/a-z/muschg.htm Denn die Nachtarbeitszeitverbote sind von Berufsgruppe zu Berufgruppe unterschiedlich. Schau einfach mal rein.


Mitglied inaktiv

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was ich immer nicht verstehe, aus welchem grund den mutterpass? da steht nix drinne was den chef was angeht und deshalb würde ich eher 7 euro zahlen als den zu kopieren. ich würde die schweren dinge gar nicht mehr heben, fertig, da soll er doch sehen was er macht, loswerden kann er dich doch eh nicht. bin mal gespannt was frau bader sagt interessiert mich auch sehr wie man sich bei sowas verhalten soll.


Mitglied inaktiv

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Hallo ! 1. ja muß er -er wollte ja ne Bescheinigung und die Art ist in dem Fall egal 3.darf er nicht 4. Du kannst Deinen Versicherungsschutz verlieren 5.muß er nicht bezahlen -eher kannst Du verpflichtet werden die Zeit früher anzufangen LG Andrea


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