Mitglied inaktiv
Hallo, habe da ein kleines Problem: meine Personalabteilung gibt mir andere zeitliche Fristen für die Beantragung der Elternzeit und auch für die Beantragung von Teilzeit in der Elternzeit vor, obwohl ich sie auf den aktuellen Gesetzestext hingewiesen habe. Auch muß ich mich laut Personalabteilung für 3 Jahre festlegen, wie ich ich meine Elternzeit nehmen werde (Laut aktuellem Gesetz sind es doch nur 2Jahre). Was zählt für mich? Gesetz oder individuelle Fristen der Personalabteilung? Wie soll ich mich verhalten? Danke im voraus. Eva
Liebe Eva, die Personalabteilung hat recht. 1. Man muss sich von Anfang an verbindlich festlegen. Über den von Ihnen angesprochenen Geetzestext ist hier schon viel diskutiert worden, dass Ministerium hat sich aber eindeutig geäußert. 2.Frist zum Antrag EU im Anschluss an Mutterschutz: 6 Wo., sonst 8 Wo. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da haben Sie mich mißverstanden. Ich wollte wissen, wie ich mich verhalten soll, wenn mir meine Personalabteilung andere Fristen zur Beantragung von Elternzeit/ Teilzeit vorgibt als im Gesetz festgeschrieben sind. Danke.Eva
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