Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einen etwas verzwickten Fall und braucht Hilfe für eine Freundin. Sie lebt in belgien mit ihrem Lebenspartner, hat aber keine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis dort, weiß auch nicht ob sie eine braucht in belgien?? Lt. belg. Recht haben beide das Sorgerecht für die 3-jährige Tochter. Nun hat sie herausgefunden, daß ihr Freund sie loswerden will und einen Anwalt kontaktiert hat und sie hat panische Angst daß er ihr das Kind wegnimmt. Einen deutschen Pass hat sie auch nicht mehr, sie traut sich derzeit nicht einmal zu mir nach Deutschld. zu kommen weil sie Angst hat er würde ihr dann Kindesentführung unterstellen. Sie braucht dringend Hilfe wie sie nun für sich und die Tochter einen deutschen Pass beantragen und dann vor gericht das Sorgerecht einklagen kann. Was muß sie tun und kann sie mit dem Kind nach Deutschland kommen ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen? Wenn Ihr Freund sie rauswirft, hat sie kein geld (Bankvollmacht hat er ihr sowieso schon entzogen), keine Papiere und nichts, wenn sie das Kind in belgien lassen muß, weiß ich nicht was sie dann macht sie ist total verzweifelt! Sie hat herausgefunden daß er sich mit anderen Frauen trifft und im September schon einen Anwalt kontaktiert hat um sie loszuwerden. Wäre toll,wenn Sie einen Rat geben könnten wie sie sich verhalten soll, ich habe ihr erst einmal die Adresse der Botschaft in belgien gegeben. LG Miriam
Mitglied inaktiv
Mensch das ist ja heftig und Deine Freundin tut mir Leid! Dreist wie ich bin, würde ich einfach mit dem Auto dort hinfahren, wenn der Freund nicht da ist, sie mitsamt Kind ins Auto packen und mit Vollgas nach Deutschland...auf dem schnellsten Weg zum Rathaus, um neue Papiere zu beantragen! Aber die rechtliche Lage kenne ich leider nicht, sorry... wünsche Deiner Freundin viel Glück! LG Murmeline
Mitglied inaktiv
Hallo, mir ging es damals in den USA ähnlich und ich bin mit dem Kind einfach abgehauen. Wurde wegen Kindesentführung angeklagt :o( Sie soll doch dort mal zum Amt gehen und sich dort auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen... Es gibt die "Haager Konvention", die besagt, daß kein Elternteil dem andern Elterteil das Kind durch "Entzug" vorenthalten darf. Um ausreisen zukönnen, denke ich würde Sie die Zustimmung des Mannes brauchen... Sie soll dort auf jeden Fall zum Jugendamt gehen und sich erkundigen... Viel Glück... ansonsten habe ich hier eine sehr gute Rechtsanwältin bezüglich der "Kindesentführung" gehabt. Grüße Peekaboo
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