Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Freundin hat Digitalkamera kaputt gemacht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Freundin hat Digitalkamera kaputt gemacht

Tapsy

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Liebe Frau Bader, meine Tochter hat heute bei uns mit ihrer Freundin gespielt. Meine Tochter hat Fernsehn geguckt und ihre Freundin hat in der Zeit mit ihrer Digitalkamera gespielt. Ich habe erst heute Abend gemerkt, dass die Kamera kaputt ist, da läuft Wasser raus. Ich weiß ganz bestimmt, dass es ihre Freundin war, wie gesagt, meine Tochter hat in der Zeit Fernsehn geguckt. Ihre Freunin ist 4 Jahre alt. Habe ich Chancen, dass die Eltern für den Schaden haften? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider wenig Chance. Vllt. hat die Mutetr der Freundin eine Haftpflichtversicherung, die sowas zusätzlich anbietet - aber Sie haben ja auch die Aufsichtspflicht verletzt. Bei so einem kleinen Kind hätte man die Kamera wegräumen müssen. Liebe Grüsse,NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Selbst wenn die Eltern der Freundin eine Haftpflichtversicherung haben,sehe ich eher schwarz.Da Kinder unter 6 Jahren als deliktunfähig gelten.Und normalerweise nicht in einer Haftpflicht mitaufgenommen sind. lg


momworking

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Pech gehabt. Zum Einen ist das Kind noch nicht haftbar zu machen. Zum Anderen hattest du die Aufsichtspflicht (von der Mutter übertragen) und somit ist es leider dein Schaden. VlG Annette


Murmeline

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Ich sehe da auch schwarz...lies mal hier, was zuletzt in Bonn passiert ist, da ist die Mutter auch leer ausgegangen: http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/bonn/kind_versenkt_schmuck_im_klo__kein_schadensersatz_442449.html


Tapsy

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Naja, sie wird im Mai 5, also so klein ist sie auch wieder nicht. Und was heißt die Aufsichtspflicht verletzt? Ich kann doch den Kindern nicht jeden Tritt und Schritt hinterher sein. Ich habe öfters reingeguckt in dem Zimmer und sie war schön am Spielen.


SumSum076

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Naja, von Gesetzes wegen ist sie sogar noch sehr, sehr klein, eben weil sie gerade erstmal 5 wird. Und ja, DU hast deine Aufsichtspflicht verletzt! Oder bist du der Ansicht, die andere Mutter hätte besser aufpassen soll??? Wenn die Kinder bei dir sind und du nicht möchtest, dass sie irgendetwas kaputt machen, dann musst DU darauf aufpassen - zur Not eben auf Schritt und Tritt. Sorry! Gruß Sabine


Tapsy

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Jetzt erzähl mir aber nicht, Du würdest Deinem Kind in jeden Raum nachrennen. Musst Du nie kochen? Wäsche waschen? Sauber machen? Aufs Klo? Ich glaube nicht, dass Dein Kind 24 Stunden ohne Pause von Dir verfolgt wird.


Mitglied inaktiv

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Nein, aber WENN Kinder in dem Alter mal kurz alleine gelassen werden, dann eben in einer kindgerechten Umgebung - ohne Digitalkameras und ohne Wasser. Was wäre denn gewesen, wenn das Kind nicht die Kamera, sondern sich selber im Wasser ersäuft hätte? Wenn Kinder in dem Alter etwas Teures kaputtmachen - dann ärgere ich mich, daß ich es hab herumliegen lassen. Gruß, Elisabeth.


Tapsy

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"Was wäre denn gewesen, wenn das Kind nicht die Kamera, sondern sich selber im Wasser ersäuft hätte?" Also, das finde ich voll daneben! Wie kannst Du sowas über mich denken??? Du kennst mich doch gar nicht, und Du warst auch nicht in der Situation. Erst überlegen, dann schreiben!


Tapsy

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http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/was-eltern-ueber-die-aufsichtspflicht-wissen-muessen?page=2


Tapsy

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... ích habe darüber noch mal nachgedacht, und es hätte auch meine Tochter gewesen sein, vielleicht war das Kamera vorher schon kaputt.


Tapsy

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"Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass eine ständige Beaufsichtigung "auf Schritt und Tritt" innerhalb einer geschlossenen Wohnung nicht erforderlich und mit einer Erziehung zur Selbstständigkeit eines Kindes auch nicht vereinbar sei. Vielmehr genüge es, wenn sich Eltern "einen groben Überblick" über das Tun ihrer Kinder verschaffen. Auch dürften und sollten Dreijährige alleine die Toilette aufsuchen können. Das Amtsgericht sah zudem ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin, weil sie für die "ungesicherte Ablage" des Schmucks verantwortlich war."


Tapsy

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http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/bonn/kind_versenkt_schmuck_im_klo__kein_schadensersatz_442449.html


Tapsy

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http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/bonn/kind_versenkt_schmuck_im_klo__kein_schadensersatz_442449.html "Das Gericht begründete die Klageabweisung damit, dass eine ständige Beaufsichtigung "auf Schritt und Tritt" innerhalb einer geschlossenen Wohnung nicht erforderlich und mit einer Erziehung zur Selbstständigkeit eines Kindes auch nicht vereinbar sei. Vielmehr genüge es, wenn sich Eltern "einen groben Überblick" über das Tun ihrer Kinder verschaffen. Auch dürften und sollten Dreijährige alleine die Toilette aufsuchen können. Das Amtsgericht sah zudem ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin, weil sie für die "ungesicherte Ablage" des Schmucks verantwortlich war."


Mitglied inaktiv

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Der letzte Satz ist es: "Das Amtsgericht sah zudem ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin, weil sie für die "ungesicherte Ablage" des Schmucks verantwortlich war." Eben, warum lag die Kamera da so herum, daß das Kind sie an sich nehmen und längere Zeit "bearbeiten" konnte?


SumSum076

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Genau! Du schreibst es selbst: ....ein erhebliches Mitverschulden.., weil sie für die ungesicherte Ablage des (Gegenstandes) verantwortlich war. Ich hab den Eindruck, du willst es nicht verstehen. Ja, man kann Kinder allein lassen. Wenn aber ein super wichtiges, heißgeliebtes oder einmaliges Teil kaputt geht, dann kannst du dich anstellen wie Rumpelstilzchen und nach Gerechtigkeit und Wiedergutmachung schreien. Es bringt dir das Teil nicht zurück. Hast du also etwas, was auf keinen Fall kaputt gehen soll, brings in Sicherheit! Haste nicht gemacht, das Kind - welches auch immer - kam ran und nun ist das Teil kaputt. Heul nicht, du bist selber schuld! Gruß Sabine


SumSum076

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Natürlich nicht! Aber ich bringe alles außer Reichweite, dessen Zerstörung mich erheblich belasten würde. Und wenn meine Kinder oder Kinder, die uns besuchen, etwas kaputt machen, was ich nicht genügend gesichert hab, mach ich kein Fass auf! Gruß Sabine


Tapsy

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Ich habe den Eindruck, Du kannst es nicht verstehen. Aber lesen solltest Du doch eigentlich können! Ich habe weder um Gerechtigkeit, noch um Wiedergutmachung geschrien. DAS waren Deine Worte, weil Du anscheinend nicht lesen kannst. Ich will doch gar nichts von den Eltern des Mädchens haben, und der Versicherung melden will ich es auch nicht. Also, halt mal schön den Ball flach und lese genau worum es geht, bevor Du Blödsinn laberst!


Tapsy

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Erstmal richtig lesen, was ich geschrieben habe oben. Ich habe es mir ja anders überlegt, ich habe doch gesagt, es hätte auch meine Tochter sein können. Und das geht Dich gar nicht an, ob ich "ein Fass aufmache" oder nicht, ich habe Fr. Bader gefragt, nicht Dich. Bei Deiner Intelligenz kannst Du mir sowieso nicht helfen, Du kannst ja nicht einmal richtig lesen.


Tapsy

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Das geht Dich nichts an, ich habe Fr. Bader gefragt, nicht Dich. Wenn Du unbedingt jemanden rumnerven willst, dann bitte nicht mich!


Mitglied inaktiv

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:-X


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