saphia
Guten Tag, eine Freundin hat bei mir aus HH Hilfe/Kinderbetreuung ausgeholfen, als ich meine drei Kinder wegen Krankheit nicht betreuen konnte. Mit meiner Krankenkasse war das so abgesprochen, die Formulare ausgefüllt und genehmigt und sie musste ein vorgedrucktes Rechnungsformular an die Kasse ausfüllen mit ihren Stunden, sie bekam dann ca. 700 Euro auf ihr Konto. Hauptberuflich ist sie Angestellte. Dass sie das versteuern muss stand auch auf dem Vordruck und ist logisch aber wie ist es mit Sozialversicherung gewesen, hätte man sie anmelden müssen (als Minijob oder Angestellte?). Das hätte ich ja auch nicht müssen, wenn die Kasse die Hilfe gestellt hätte? Danke und Gruss Saphia
Hallo, hat sie einen Vertrag mit Ihnen u es gab eine Erstattung von der KK oder hat sie direkt einen Vertrag mit der KK? Liebe Grüße NB
saphia
das original Kassenrechnugnsformular ("Rechnung") wurde ja an die KASSE gestellt, die meine Freundin auch bezahlt hat. Somit war ja die Kasse der Auftraggeber und im Zweifel wäre diese dafür zuständig mit Sozialabgaben und nicht ich oder?
saphia
sie hatte direkt eine Rechnung der KK ausgefüllt (Vordruck) mit mir direkt hatte sie nichts....
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