Mitglied inaktiv
Hallo, meine Frau hat heute beim FA angerufen und einen Freistellungsantrag angefordert. Dieser wurde abgewiesen da unser Kind im Januar geboren wurde und meine Frau dementsprechend noch Einkünfte gehabt. Nun meinte mein Vater in der Fachpresse gelesen zuhaben, das es seit Nov. 2001 eine neue "Verordnung" gibt. So in die Richtung da meine Frau zuerst Vollerwerbstätig war und jetzt Geringfügigbeschäftigt arbeiten will müßte es den Freistellungsantrag geben. Da sich dieser nicht "negativ" auswirkt. Ich hoffe es kann mir jemand antworten. Viele Grüße Ralf
Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mir 2001 einen Freistellungsantrg geholt, da ich als Urlaubsvertretung einspringen konnte. Leider brachte er mir überhaupt nichts, da mein Sohn 2001 geboren wurde und ich demnach in diesem Jahr noch normale Einkünfte erzielt hatte. Somit mußte ich meinen Verdienst als Vertretung 2001 normal versteuern. Der Antrag bringt erst eine Freistellung ab dem Jahr, wo man keinerlei Gehalt/Lohn mehr bezieht. Hoffe, ich konnte einbißchen helfen.
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