Mitglied inaktiv
Hallo, lt. Gesetz steht dem Ehemann bei der Geburt des eigenen Kindes ja ein freier Tag zu. Nun möchte ich gern wissen, ob dies auch für eine eheähnliche Gemeinschaft gilt. Mein Partner war bei der Geburt seines Sohnes dabei und möchte wie gesagt nun gerne wissen, ob er Anspruch auf diesen Freien Tag hat oder nicht. Wenn ja, wo kann man dies bekommen, damit sein Arbeitgeber dies glaubt? Für Ihre Antwort herzlichen Dank. Ihre Yvonne
Liebe Yvonne, es gibt kein Gesetz mit dieser Regelung. Nur Tarifvertrag, Vertrag o.ä. Und dann kommt es auf den entsprechenden Wortlaut an. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es ist nicht Gesetz das dem Ehemann bei Geburt seines Kindes ein freier Tag zusteht! In den meisten Tarifverträgen ist geregelt das bei Niederkunft der Frau, der Vater des Kindes einen bezahlten freien Tag bekommt. Und dann spielt es keine Rolle ob du verheiratet bist oder in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebst. Bei uns war es so das mein Mann diesen freien Tag bekommen hat, nach der Entbindung aber als Beweis die Geburtsurkunde seines Kindes vorlegen mußte.
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