Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

freie schulwahl

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: freie schulwahl

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau BAder, ich lebe in Sachsen-Anhalt. Wir planen innerhalb unserer Stadt umzuziehen, und haben eine noch nicht schulpflichtige tochter. neben unserer KiTa ist die einzige Ganztagsschule im Ort (35.000 Einwohner).alle anderen grundschulen sagen uns nicht wirklich zu. die neue wng. liegt allerdings genau in der mittleren entfernung zu dieser schule, wie genau eine andere normale Grundschule. ich habe die befürchtung, dass wir dort hin und nicht zu der ganztagsschule überwiesen werden. kann ich dem widersprechen? lg pustekuchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, habe da nicht so die Ahnung. Habe bei wdr.de folgendes gefunden: Wenn Väter und Mütter sich für eine ganz normale Anmeldung zur Grundschule entschließen, wird ihr Kind automatisch der Schule zugeordnet, die räumlich dem Wohnort am nächsten liegt. Soll das Kind auf eine andere staatliche Schule gehen, haben Eltern in der Regel zwei Möglichkeiten. Soll ihr Kind auf eine andere staatliche Schule gehen, als die zuständigem müssen Eltern dies bei der zuständigen Schulbehörde (Schulamt der Stadt oder des Kreises) beantragen. Der Antrag hat allerdings nur bei ganz bestimmten Begründungen Erfolgsaussichten. Dass die Schule zum Beispiel nicht schön oder zu groß sei, reicht als Begründung nicht aus. Denn Gründe, die sich aus der abgelehnten Schule selbst ergeben, erkennt das Amt in der Regel nicht an. Es müssen also individuelle Gründe sein, die nicht für andere Kinder gelten. Dazu gehören: Wenn die Familie umgezogen ist und das Kind weiterhin Kontakt zu seinen alten Freunden haben soll, die Betreuungsperson (Oma, Tagesmutter, Eltern am Arbeitsplatz) an einem anderen Ort sind und die dortige Schule für das Kind auf kürzerem Wege zu erreichen ist oder Geschwister gehen bereits auf eine andere Schule. Für diesen so genannten "Ausnahmeantrag" gibt es einen Vordruck. Den bekommen interessierte Eltern an der zuständigen Schule. Eltern können den Grund für die Schulwahl dann mit der Schulleitung besprechen. Voraussetzung für die Zustimmung zur anderen als der zuständigen Schule ist allerdings der Verzicht der Eltern auf Fahrtkostenerstattung. Die zweite Möglichkeit ist die Anmeldung an einer so genannten Angebots- oder Ergänzungsschule. Neben den staatlichen gibt es freie Schulen. Sie werden von privaten Trägern geführt und sind für Eltern kostenpflichtig. Sie haben oft eine völlig anderes Konzept und unterscheiden sich auch im Unterrichtsplan von den Regelschulen zum Teil erheblich, da sie meist andere pädagogische Grundlagen haben- Lehrpläne und -ziele, Schulalltag und -ablauf unterscheiden sich von den staatlichen Schulen. Viel Glück, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Pustekuchen ! Mir geht es mom. genauso (komme auch aus Sachsen-Anhalt). Meine Grosse kommt dieses Jahr in die Schule. Ich hätte sie auch gern in der einzigen Ganztagsschule gehabt, da wir aber nicht im "Einzugsgebiet" wohnen, muss sie in die andere Schule. Das Einzugsgebiet kannst du bei der Stadtvwerwaltung erfragen. Wohnst du nicht im Einzugsgebiet der Ganztagsschule, wird es schwierig sie dort einschulen zu lassen. LG Ileana P.S. Bei uns hat nichtmal das Argument geholfen, das die Omas näher ran wohnen(wegen Abholen, wenn wir arbeiten)


Mitglied inaktiv

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Hallo, versuch doch mal, einen Gastschulantrag zu stellen. Einen Versuch ist es doch wert. grüße iu


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