Alexandra12
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine 13 Monate alte Tochter und habe den Mutterschutz auf zwei Jahre festgelegt. Nun habe ich die Möglichkeit, für ein anderes Unternehmen (also nicht mein ursprünglicher Arbeitgeber) als freie Mitarbeiterin von zu Hause aus etwas Geld dazu zu verdienen. Ich weiß, dass mein jetziger Arbeitgeber erst seine Zustimmung dazu geben muss. Angenommen, ich erhalte diese, möchte ich gerne wissen, wie viel Geld ich pro Monat maximal dazu verdienen darf, ohne dass sich an meiner Krankenversicherung etwas ändert. Außerdem müsste ich dem anderen Unternehmen für die erbrachten Leistungen Rechnungen stellen. Muss ich da Mehrwertsteuer angeben und an das Finanzamt abführen? Derzeit bekomme ich nur Erziehungsgeld. Da mein Mann auf das Kind aufpassen würde, wenn ich am Wochenende arbeite, dürfte sich daran ja nichts ändern, oder? Danke schon einmal für Ihre Antwort! MfG Alexandra
Hallo, 1. Der Verdienst wird komplett auf das EG abngerechnet, man bekommt aber mind. 300 €. 2. Wie sind Sie den KK-versichert? Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie mit der KK klären, wieviel Sie verdienen dürfen 3. Ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind, hängt von der Höhe des Verdienstes ab. Liebe Grüsse, NB
Alexandra12
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Antwort. Ich glaube, ich habe das falsch ausgedrückt, ich bekomme Betreuungsgeld, also 100€ pro Monat, das Elterngeld habe ich nur für ein Jahr bekommen, jetzt ist unsere Tochter 13 Monate alt. Da das Kind nicht fremdbetreut wird, dürfte das Betreuungsgeld nicht gekürzt werden, oder? Wie hoch ist denn die Grenze pro Monat oder pro Jahr, ab der Steuern für selbständige Tätigkeit gezahlt werden müssen? Danke noch einmal für Ihre Antwort und viele Grüße Alexandra
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