Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

@ frau bader

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: @ frau bader

Mitglied inaktiv

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sie haben mir am 10.2.09 eine frage beantwortet. ich wollte wissen,wie es mit dem elterngeld ist wenn man von der elternzeit gleich in ein beschäftigungsverbot "hüpft" weil ein 2.kind unterwegs ist.eine beratungsstelle,wo ich mich erkundigt habe,sagten mir,daß bei der berechnung mit den 12 monaten ein beschäftigungsverbot (obwohl ich ja gehalt bekomme) nicht mit angerechnet wird.das heißt also,daß dann nur meine harz 4,was ich zusätzlich zum erziehungsgeld (was ich noch bekam,weil unser kind 06 geboren wurde) bekam angerechnet wird.und das war ja sehr wenig.also wird es doch dann der mindestsatz sein den ich dann bekomme.oder? stimmt es denn überhaupt,daß beschäftigungsverbote NICHT berücksichtigt werden? danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dann hätten Sie ja durch das BV einen NAchteil, dass ist doch gerade nicht gewollt. Rechnen Sie doch mal beim Ministerium. WWW.BMFSFJ.DE Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Nein die Aussage der Beratungsstelle ist falsch. Auch ein Beschäftigungsverbot wird bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt, da du ganz normal dein Gehalt weiterbekommst. Wenn nur Hartz-IV berücksichtigt würde, würdest du nur 300 eur + evt. Geschwisterbonus bekommen. LG Arlett


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