Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ihr text steht unten. nun aber zu meiner folgefrage: WO beantrage ich denn denn diese ausnahme und in welcher form? schriftlich oder mündlich??? peg .. es gibt nämlich für Krankenpflegeberufe eine Ausnahme. Die dort Beschäftigten dürfen am Sonntag (mit Ausgleich) arbeiten. Nicht aber nachts zwischen 20 und 6 Uhr, wenn Sie noch stillen. Wenn Sie wollen, können Sie eine Ausnahme beantragen. Gruß, NB
Hallo Peg, schriftlich bei der Aufsichtsbehörde (je nach Buland Gewerbeaufsichtsamt od. Amt für Arbeitsschutz) Gruß, NB
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