Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

FRAU BADER...sie haben mich leider überlesen

Frage: FRAU BADER...sie haben mich leider überlesen

Mitglied inaktiv

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ich habe gestern um 9.04 bereits geschrieben, aber leider haben sie mich übersprungen. Wie sieht es mit den gesetzlichen Fristen aus, wenn ich jetzt im EU bin? Unsere Kleine kam im März zur Welt und wir wollen bald ein 2. Wie ist es dann mit Muschutz, EU, Mutterschaftsgeld usw. und welche Fristen gelten. Muß ich dem AG mitteilen, wenn ich wieder schwanger bin??? Das war der zweite Teil. Die andere Frage kann ich leider nicht kopieren - bitte schauen sie doch mal bei gestern nach:o) Danke und ciaoi Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe SAndra, die ANtwort auf die andere Frage finden Sie unten. WEnn das 2. Kind im EU kommt, erhalten Sie Mutterschaftsgeld von der KK, nicht jedoch den Ag-Anteil. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Gruß, NB


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