Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frau Bader, es geht um das ABR.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frau Bader, es geht um das ABR.

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich bin seit Dez2010 getrennt. per gericht wurde entschieden, das ich nicht mit den kindern in meinen heimatort ziehen darf. dieser ist 400km entfernt. meiner kinder sind 6 und 3 jahre alt. mein heimatort ist keine fremde umgebung für sie da wir 3-4 mal urlaub im jahr dort gemacht haben. ich hatte kita platz, wohnung u job alles schon organisiert u jetzt darf ich gerade mal 10km!! von meinem jetztigen wohnort weg ziehen. soziales umfeld ist in meiner heimat vorhanden. freundschaften wurden dort schon aufgebaut. mein neuer partner wohnt auch dort. aber wir hätten getrennte wohnungen erstmal. mein sohn wird dieses jahr eingeschult. da es ein vorläufiges urteil ist, frage ich mich, ob es nicht immer problematischer wird in meine heimat zu ziehen. meinem sohn würde es nichts ausmachen, nach thüringen zu gehen. ich würde dem umgangsrecht sehr entgegen kommen. die hälfte der strecke alle 14 tage plus den größeren anteil an den ferienzeiten. mein großer sieht, wie traurig u unglücklich mich diese ganze situation macht. ich wohne seit 7 jahren hier und ich möchte wieder zurück. mein nochehemann macht mir das leben zur hölle und in meiner heimat habe ich einen kranken vater, der seine enkel auch öfters sehen möchte... was habe ich für chancen, in meine heimat zurück zu kehren mit beiden kindern ? vom gericht wurden sie mir zugesprochen unter der bedingung, das ich im wohnort bleibe. abr ist nach wie vor bei beiden elternteilen. Danke, Kristallstern


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


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hast du keinen anwalt? wenn ja, darf frau bader nicht antworten. wenn nein, dann würde ich mir einen suchen, auch wenn ich persönlich keine hoffnung habe, daß du erfolg haben wirst, solange der vater dagegen ist. aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.


Mitglied inaktiv

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hallo vallie, die können mich doch nicht zwingen, mein Leben lang in dieser Gegend zu bleiben??? habe ich als mutter überhaupt keine rechte? ich weiß, es gibt schlimmeres auf der welt, bin froh, das meine kinder gesund sind ... aber aufgeben tue ich trotzdem nicht ... danke für deine antwort ..


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dich können sie nicht zwingen, aber der vater hat nun mal die gleichen rechte an den kindern wie du....du erschwerst im umzugsfall den umgang, ich meine, 400km sind anders zu betrachten, als 40km. da kannst du auch an argumenten bringen, was du willst, der vater mit dem geteilten sorgerecht steht über allen. du kannst hinziehen wo du magst, die kinder eben nicht. wenn du es einfach so machst, kann er dich theoretisch auch wegen kindesentziehung drankriegen. ich würde an deiner stelle eher versuchen, den vater zu beknien.


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mein ex wird nie auf meinen wunsch eingehen u ohne meine kinder gehe ich nirgendwo hin ... mal sehen, was die zeit bringt.


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hallo, das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir beide. wenn ich es hätte, das dürfte ich mit den kindern ja wegziehen ... lg kristallstern


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Frau Bader, aber das kann doch nicht wahr sein? ich lass meine kinder doch nicht im stich und somit muss ich jetzt die ganzen jahre in "seiner" umgebung verbringen??? das ist nicht fair. warum ist das so??? ich würde alles schriftl vereinbaren, das er ein mehr als großzügiges umgangsrecht bekommt... weiß nicht mehr weiter... er würde mir nie zustimmen ... lg kristallstern


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