Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frau Bader/ Alle

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frau Bader/ Alle

Mitglied inaktiv

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Hallo! Bin seit kurzem schwanger. Mein Mann hat gerade eine Stelle für 2 Jahre im öffentl. Dienst zugesagt bekommen (500 km weg). Ich möchte aber gerne bis zum mutterschutz weiterarbeiten. -Würde uns für die Zeit Trennungsgeld zustehen??? -Werden die Umzugskosten übernommen, wenn ich nachkomme und der grosse Umzug ansteht??? Vielen lieben dank im Vorraus sagt Janna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Murmeline hat recht. Man müsste die genaueren Umstände und den Grund der Versetzung etc. kennen. UuU hat man einen Anspruch auf doppelte Haushaltsführung-bin aberkein Steuerberater. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen! Dafür müßte man wissen, um was für eine Stelle (bzw. Dienstherrn) im ö. D. es sich handelt! Bei dienstlich angeordneten Umzügen (z. B. bei Berufssoldaten oder wenn ein Ministerium von Bonn nach Berlin zieht) wird unter bestimmten Voraussetzungen der Familienumzug finanziert oder für den Fall, dass ein Umzug nicht möglich ist (z. B. befristeter Auslandseinsatz des Mannes und Familie bleibt hier) ein Trennungsgeld gewährt. Bei "normalen" Beamtenverhältnissen ist das allerdings nicht der Fall. Wenn ich mich z. B. (momentan Kommunalbeamtin im Rheinland) bei einer Behörde in Bayern bewerbe und die mich nehmen, muß ich den Umzug selbst finanzieren und erhalte auch kein Trennungsgeld, da ich es ja freiwillig getan habe und nicht dienstlich angeordnet (oder bei der BW "befohlen") wurde.


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