Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Ich hatte vor kurzen geschrieben, was kann ich jetzt tun ich habe meinen arbeitgeber noch mal angeschrieben mit frist von 14 tagen wegen geringfüger arbeit. und Was mit mein gehalt ist. Das geld habe ich noch noch nicht und auch nicht wegen geringfüger arbeit auch nichts gehört. Was kann ich jetzt machen? ICh bin elternzeit und auf mein gehalt das ist noch einmal Mutterschaftsgeld angewissen. danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Welches Gehalt? Den Mutterschaftslohn? 2. Voraussetzungen Teilzeit: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (je nach Geburtsdatum des Kindes) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse,


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