Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

frage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: frage

Mitglied inaktiv

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ich hoffe die frage ist hier richtig können sie mir die frage meiner freundin beantworten oder einer von euch meine freundin hat sich im feb. 09 von ihrem mann getrennt jetzt ist sie ihm trennungs jahr scheiden kann sie sich aber erst im dezember 09 lassen. jetzt hat sie ein problem den sie hat einen neuen mann gefunden und die beiden haben nicht auf gepasst jetzt ist sie schwanger . was kann sie den machen da sie ja noch immer verheiratet ist. kann sie den jetzt eine schnelle scheidung beantragen oder was kann sie jetzt machen . würde mich über eine antwort freun die ich ihr dann sagen oder zeigen kann. gruß peg


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Eine Freundin von mir stand vor dem gleichen Problem. Sie hat mit ihrem Ex gesprochen und sie haben den Zeitpunkt der Trennung um 10 Monate rückdatiert und die Scheidung beantragt. Rechtlich gesehen ist der Ex trotzdem der Vater, da es in der Ehe gezeugt wurde. Der Ex muss die Vaterschaft aberkennen und der Neue anerkennen. Dann kommt der Neue auch in die Geburtsurkunde. LG Sunny


Mitglied inaktiv

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ich hoffe ich habe es richtig verstanden sie soll es dem ex sagen das sie schwanger ist sich auf einen termin vor der geburt einigen für die scheidung und dann geht es sein richtigen gang das der neue als vater eingetragen werden kann gruß peg


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