Mitglied inaktiv
Text von gestern " Hallo, das versteh ich jetzt nicht so ganz. Wenn ich doch Anspruch auf das Geld bis 6 Wochen vor der Geburt hatte,warum hat man mir dann zuviel bezahlt ?Die Zahlungen gingen bis Dez.2004 und unser Tochter hatte ET am 20.4.2005 Da steht mir doch bis 2.März 2005 das Geld zu,da ab dann die 6 Wochen anfangen trotz Beaschäftigungsverbot Oder ??? Jetzt habe ich noch eine weitere Frage....da ich nicht wußte ,daß man im 400€ Job das Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsstelle in Bonn bekommt,kann ich das jetzt noch drei Jahre später beantragen oder wo liegen da die Grenzen ? LG Barbara" Hallo nochmal, jetzt steh ich komplett auf dem Schlauch,denn mir ist doch nicht zuviel gezahlt worden.....ganz im Gegenteil,denn meine Tochter ist im Apr.2005 geboren und mein Geld habe ich bekommen bis Dez.2004 und Sie Fr.Bader sagen doch auch,das es einem beim Beschäftigungsverbot bis 6Wochen vor der Geburt zusteht.Also sind doch noch Jan2005 und Febr.2005 offen an Geld,welches ich zubekommen habe.....oder sehe ich das falsch ? LG Barbara
Hallo, wir reden irgendwie aneinander vorbei. Also, nochmal ganz neu: Bei einem Mimijob haben Sie Anspruch auf Lohn bis zum Beginn des Mutterschutzes. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot